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StGB NRW-Mitteilung 498/2016 vom 06.07.2016
Pressemitteilung: Klare Bedingungen für Wohnsitzauflage nötig
Eine befristete Wohnsitzauflage für Flüchtlinge und Asylsuchende, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen voranbringen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes hingewiesen. Eine solche Wohnsitzauflage müsste den betreffenden Personen den Ort, an dem sie bereits ihr Asylverfahren abgewartet haben, für mehrere Jahre weiterhin als Wohnort in NRW zuweisen. "Dies gibt den Städten und Gemeinden mehr Planungssicherheit bei ihren Investitionen", machte Schneider deutlich.
Ein weiterer Vorteil liege darin, eine Konzentration von Menschen andersartiger kultureller Prägung an wenigen Orten zu verhindern. Denn dies würde eine Integration in die deutsche Gesellschaft erschweren oder unmöglich machen. "Integration gelingt nur, wenn die Anzahl der Neuankömmlinge in einer Gemeinschaft überschaubar bleibt", so Schneider. Ohne die Möglichkeit, befristet eine Wohnortpflicht auszusprechen, drohe eine Ghetto-Bildung in Großstädten oder Mittelzentren mit dem Entstehen von Parallelgesellschaften. In diesen fehle der Anreiz, Deutsch zu lernen, was aber eine Grundvoraussetzung zur Integration darstelle.
Positiv an dem Entwurf eines Integrationsgesetzes sei, dass die geplante Wohnsitzauflage bundesweit gelten soll. "Sonst droht die Abwanderung der Flüchtlinge in die alten Bundesländer, vor allem in die Ballungszentren von NRW, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern", warnte Schneider. Zudem müsse es möglich sein, die Wohnsitzauflage für einzelne Kommunen und nicht nur für Regionen zu verhängen. "Sonst besteht die Gefahr einer Bündelung der Flüchtlinge in den Mittel- und Oberzentren", so Schneider.
Nun komme es darauf an, wie die Wohnsitzauflage auf Landesebene umgesetzt wird. "Wir werden diesen Prozess kritisch begleiten", kündigte Schneider an. Dabei sei der bisher verwendete Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahl und Fläche der Kommunen vollkommen ausreichend. "Eine Einbeziehung weiterer Kriterien wie Arbeitsplatzangebot oder Wohnungsbestand würde die Verteilung nicht gerechter machen und weit mehr Verwaltungsaufwand verursachen", legte Schneider dar.
Die Kommunen könnten einer befristeten Wohnsitzauflage nur unter klaren Voraussetzungen zustimmen, machte Schneider deutlich: "Mit der Wohnsitzauflage muss ein Infrastrukturprogramm einhergehen". Kreisangehörige Städte und Gemeinden müssten in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich mit den Ballungszentren Schritt zu halten. "Niemandem ist mit der zwangsweisen Ansiedlung von Flüchtlingen geholfen, die dauerhaft ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt sind und in den sozialen Hilfesystemen hängenbleiben", so Schneider. Daher müsse die Wohnsitzauflage von einem zweiten Arbeitsmarkt flankiert werden. Außerdem müssten Bund und Land die Kosten der Integration - insbesondere für zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten und Schulen - komplett übernehmen.
Az.: 16.0.12