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StGB NRW-Mitteilung 118/2016 vom 27.01.2016
Pressemitteilung: Klare Voraussetzungen für Flüchtlings-Residenzpflicht
Eine Residenzpflicht für Flüchtlinge und Asylsuchende, die das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, birgt Vorteile für die Integration der Menschen aus anderen Kulturkreisen. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen. Eine solche Residenzpflicht würde den betreffenden Personen für mehrere Jahre einen festen Wohnort in NRW zuweisen - in der Regel den Ort, wo sie bereits ihr Asylverfahren abgewartet haben. "Dies gibt den Städten und Gemeinden mehr Planungssicherheit bei ihren Investitionen", machte Schneider deutlich.
Ein weiterer Vorteil liege darin, eine Konzentration von Menschen andersartiger kultureller Prägung an wenigen Orten zu verhindern. Denn dies würde eine Integration in die deutsche Gesellschaft erschweren oder unmöglich machen. "Integration gelingt nur, wenn die Anzahl der Neuankömmlinge in einer Gemeinschaft überschaubar bleibt", so Schneider. Ohne Wohnortpflicht drohe eine Ghetto-Bildung in Großstädten oder Mittelzentren mit dem Entstehen von Parallelgesellschaften.
Grundvoraussetzung der Residenzpflicht sei, dass sie bundesweit gilt. "Sonst droht die Abwanderung der Flüchtlinge in die alten Bundesländer, vor allem in die Ballungszentren von NRW, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern", warnte Schneider. Die Residenzpflicht müsse für einzelne Kommunen und nicht nur für Regionen ausgesprochen werden. Sonst bestehe die Gefahr einer Bündelung der Flüchtlinge in den Mittel- und Oberzentren.
Die Kommunen könnten einer befristeten Residenzpflicht aber nur unter bestimmten Voraussetzung zustimmen, machte Schneider deutlich: "Mit der Residenzpflicht muss ein Infrastrukturprogramm einhergehen". Kreisangehörige Städte und Gemeinden müssten in die Lage versetzt werden, wirtschaftlich mit den Ballungszentren Schritt zu halten. "Niemandem ist mit der zwangsweisen Ansiedlung von Flüchtlingen geholfen, die dauerhaft ohne Chance auf dem Arbeitsmarkt in den Sozialhilfesystemen hängenbleiben", so Schneider. Daher müsse die Residenzpflicht von einem zweiten Arbeitsmarkt flankiert werden. Außerdem müssten Bund und Land die Kosten der Integration - insbesondere für zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten und Schulen - übernehmen.
Az.: 16.1