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StGB NRW-Mitteilung 336/2011 vom 30.05.2011
Pressemitteilung: Klimaschutz erfolgreich nur mit den Kommunen
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die Planungen des Landes Nordrhein-Westfalen für ein Klimaschutzgesetz mit dem Ziel, die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen und einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. „Die Energiewende in Nordrhein-Westfalen sowie die Umsetzung der geplanten Klimaschutzziele der Landesregierung sind aber nur gemeinsam mit den Städten und Gemeinden zu erreichen“, erklärte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Gütersloh. Denn die Kommunen seien Träger der Planungshoheit für die Errichtung von Anlagen der erneuerbaren Energien sowie Gebäudebesitzer und Auftraggeber. Ihnen komme damit eine Vorbildfunktion bei der energetischen Sanierung von 176.000 kommunalen Gebäuden in Deutschland zu.
„Infolge der Kernreaktorkatastrophe von Fukushima stehe die Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen vor einer grundlegenden Neuausrichtung“, legte Ruthemeyer dar. Der Ausstieg aus der Kernenergie und gleichzeitige Ausbau der erneuerbaren Energien böten eine Chance für die Stadtwerke und den Technologiestandort Nordrhein-Westfalen, innovative Energietechnik zu entwickeln und dem Klimawandel entgegenzuwirken. Allerdings sei dafür ein enges Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden unerlässlich:
- Kommunen müssen in die Ausarbeitung der Klimaschutzziele sowie die Fortentwicklung des Energiekonzeptes frühzeitig eingebunden werden.
- Für die energetische Gebäudesanierung müssen deutlich mehr Landesmittel bereitgestellt werden. Denn hierin liegt ein Potenzial zur Energieeffizienzsteigerung von 60 bis 80 Prozent. Schließlich macht der Stromverbrauch in privaten und öffentlichen Gebäuden rund 41 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs aus.
- Die zur dezentralen Energieerzeugung erforderliche Netz- und Speicherinfrastruktur muss rasch ausgebaut werden. Dabei ist eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in den Planverfahren sicherzustellen. Vom Leitungsausbau betroffene Städte und Gemeinden müssen dabei einen finanziellen Ausgleich erhalten.
- Die Planungshoheit der Städte und Gemeinden muss beim Ausbau der erneuerbaren Energien, deren Netz- und Speicherinfrastruktur sowie bei der Festlegung von Klimaschutzzielen respektiert werden.
- Der Umbau der Energieversorgung muss realistisch und mit Augenmaß geschehen. Energie muss auch in Zukunft bezahlbar, ständig verfügbar und wettbewerbsfähig sein.
Ruthemeyer verwies auf die Pläne des Landes, die Stromerzeugung aus Windkraft massiv auszubauen. So soll der Anteil an der Stromerzeugung in NRW bis 2020 auf das Fünffache gesteigert werden. Zu diesem Zweck sollen insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen reserviert werden. Dabei seien verstärkt alte Windkraftanlagen durch neue leistungsfähigere (sog. Repowering) zu ersetzen.
„Der neue Windenergieerlass darf nicht einseitig die Regionalplanung stärken zulasten der kommunalen Planungshoheit“, warnte Ruthemeyer. Auch dürften die Kommunen nicht durch einseitige Hinweise auf die Rechtsprechung in einen Rechtfertigungszwang getrieben werden. Vielmehr müsse der Ausbau der Windkraftnutzung im lokalen Konsens sowie in Abstimmung mit den Belangen von Mensch, Natur und Umwelt geschehen.
Darüber hinaus will die Landesregierung die negativen Auswirkungen des Klimawandels durch ein Klimaschutzgesetz begrenzen. Dies soll durch Verminderung der Treibhausgas-Emissionen in NRW um mindestens 25 Prozent bis 2020 und um 80 bis 95 Prozent bis 2050 im Vergleich zu 1990 geschehen. Dafür will die Landesregierung einen Klimaschutzplan erarbeiten.
Mit der Definition solcher Klimaschutzziele als Ziele der Raumordnung würde aber nicht nur die kommunale Planungshoheit eingeschränkt. „Es steht auch zu befürchten, dass der Industriestandort Nordrhein-Westfalen destabilisiert wird“, machte Ruthemeyer deutlich. Denn die verbindliche Vorgabe von Klimaschutzzielen würde im Vergleich mit anderen Bundesländern zu Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen führen. Daher lehne der Städte- und Gemeindebund NRW diese Vorgehensweise ab.
Vielmehr solle ein Klimaschutzgesetz - so Ruthemeyer - lediglich einen dynamischen Rahmen vorgeben, in dem alle gesellschaftlichen Gruppen Klimaschutzmaßnahmen erarbeiten. „Dabei müssen auch haushaltsrechtliche Beschränkungen beseitigt werden, damit Städte und Gemeinden in Klimaschutzprojekte investieren können“, betonte Ruthemeyer. Zudem seien die Kommunen gezielt mit Förderprogrammen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und gezielter Beratung zu unterstützen.
Hierzu hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW einen Katalog von Forderungen an ein Klimaschutzgesetz beschlossen.
Az.: II