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StGB NRW-Mitteilung 4/2014 vom 28.11.2013
Pressemitteilung: Koalitionsvertrag lässt Kommunen hoffen
Der von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene geschlossene Koalitionsvertrag zeigt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Lage der Kommunen. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich: "Die großen Parteien haben ihr Wahlversprechen eingelöst und wichtige Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen beschlossen, die nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen."
Die Koalitionäre hätten erkannt, dass Voraussetzung für handlungsfähige Kommunen gesunde Finanzen sein müssten. Auch sei ihnen klar gewesen, dass der 2012 von allen Kommunen bundesweit erzielte Finanzierungsüberschuss von 1,8 Mrd. Euro nicht bedeute, dass es nunmehr allen Kommunen gleich gut gehe. "Denn die Schere zwischen armen und reichen Kommunen öffnet sich immer weiter", warnte Schneider. Hier mache sich positiv bemerkbar, dass die Koalition die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Einnahmequelle nicht antasten wolle. Allerdings ließen einige Passagen im Koalitionsvertrag den Schluss zu, dass die Gewerbesteuer auch nicht weiterentwickelt oder auf eine breitere Grundlage gestellt werden solle. "Dies wäre aber von der Praxis her erforderlich", erklärte Schneider.
Ein wesentlicher Schritt sei die geplante Mitfinanzierung der Behindertenhilfe durch den Bund in Höhe von fünf Mrd. Euro jährlich. Dies würde den NRW-Kommunen eine jährliche Entlastung von rund 1,2 Mrd. Euro bringen. "Nur so erreichen wir wieder dauerhaft ausgeglichene Kommunalhaushalte", machte Schneider deutlich. Allerdings erscheine der vorläufige Entlastungsbeitrag des Bundes von einer Mrd. Euro bis zur Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes zu gering.
Positiv sei auch die vorgesehene Entlastung der Länder um sechs Mrd. Euro jährlich, damit diese die wachsenden Aufgaben im Bereich Kinderbetreuung, schulischer Inklusion und Ganztagsbetreuung wahrnehmen könnten. Zu begrüßen sei zudem die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Bereitschaft, bei Bedarf diese Mittel aufzustocken. "Wir werden in NRW strikt darauf achten, dass das Land diese Bundesmittel entsprechend dem kommunalen Bedarf in den genannten Aufgabenbereichen vollständig an die Kommunen weitergibt", legte Schneider dar.
Dass die Koalition zur Sanierung der Verkehrs-Infrastruktur fünf Mrd. Euro aufwenden will, komme dem immensen Bedarf entgegen. Allerdings sei nicht klar, wie viel davon für die Sanierung kommunaler Infrastruktur verwendet werde. Offen sei auch, ob die Kommunen an den Einnahmen einer möglichen Pkw-Maut beteiligt würden. "Wir müssen die Verkehrs-Infrastruktur als Einheit sehen und die Sanierungsmittel dorthin lenken, wo der Bedarf am dringendsten ist", machte Schneider deutlich.
Az.: HGF