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StGB NRW-Mitteilung 386/2017 vom 16.06.2017
Pressemitteilung: Koalitionsvertrag mit vielen positiven Aspekten
Städte und Gemeinden in NRW begrüßen die rasche Einigung von CDU und FDP im Land auf einen Koalitionsvertrag für eine gemeinsame Landesregierung. "Angesichts der drängenden Herausforderungen wie Investitionsstau und Flüchtlingsintegration können wir uns einen monatelangen Stillstand nicht leisten", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf.
Die Kommunen werteten es als Mut machendes Signal, dass der Koalitionsvertrag die Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen zum Ziel erkläre und dabei auch den ländlichen Raum in den Blick nehme. "Die Abschaffung des so genannten Kommunalsoli zur Finanzierung des Stärkungspakts ist eine sinnvolle Maßnahme und entspricht einer Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW", so Schneider. Nicht vergessen werden sollte allerdings, dass seit Jahren auch die weniger steuerstarken Kommunen über eine Kürzung der Schlüsselzuweisungen den Stärkungspakt mitzufinanzieren hätten. "Hierzu schweigt sich der Koalitionsvertrag leider aus", monierte Schneider. Bedauerlich sei außerdem, dass eine angemessene finanzielle Mindestausstattung der NRW-Städte und -Gemeinden nicht ausdrücklich als Ziel genannt werde. "Wenn allerdings das Versprechen zur strikten Einhaltung des Konnexitätsgedankens eingelöst und die angekündigte Lösung der Altschuldenproblematik realisiert würde, wären dies entscheidende Schritte zur Gesundung der Kommunalfinanzen", betonte Schneider.
Positive Signale gebe es auch im Flüchtlingsbereich. So sei die im Koalitionsvertrag verabredete Einstufung der Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsländer zu begrüßen. Generell müssten Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive bis zu ihrer Rückführung in zentralen Einrichtungen des Landes oder des Bundes bleiben. "Mit der Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge mit Bleibeperspektive sind die Kommunen bereits bis an die Grenze des Leistbaren belastet", merkte Schneider an.
Das formulierte langfristige Ziel, Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive zukünftig nicht auf die Kommunen zu verteilen, ist richtig, um eine Überforderung der Kommunen zu verhindern. Für die ausreisepflichtigen Flüchtlinge, die in der Vergangenheit auf die Kommunen verteilt worden sind, müsse das Land die Unterbringung und Versorgung aber so lange bezahlen, wie die Flüchtlinge nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden könnten. "Zu begrüßen ist zwar die Aussage im Koalitionsvertrag, dass das Land die Integrationsarbeit der Kommunen angemessen finanzieren will. Hier bedarf es aber noch konkreterer Aussagen", machte Schneider deutlich. Positiv ist auch die angekündigte schrittweise Zentralisierung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen auf Landesebene.
Im Hinblick auf die Kita-Finanzierung sei das geplante "Rettungspaket für die Tageseinrichtungen" zu begrüßen. Ein solches sei für eine kurze Übergangsphase das richtige Mittel. "Es muss unverzüglich und unbürokratisch auf den Weg gebracht werden", betonte Schneider. Darüber hinaus müsse zügig eine umfassende Reform des Kinderbildungsgesetzes in Angriff genommen werden. Nicht nur müsste die Kindertagesbetreuung rasch ausgebaut und die Qualität verbessert werden. Vielmehr müsse das Land einen höheren Anteil der Kosten übernehmen. "Die Kommunen brauchen auch Entlastung bei den freiwilligen Zuschüssen an freie Träger", so Schneider. Dafür seien zusätzliche Finanzmittel des Bundes und des Landes erforderlich.
Sinnvoll sei der Ansatz, die KiBiz-Finanzierung weiterhin durch Pauschalen zu regeln. Unter finanzpolitischen Gesichtspunkten sei nachvollziehbar, die Eltern weiterhin angemessen an den Kosten der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Im Rahmen der KiBiz-Reform müssten allerdings wieder landesweit einheitliche Elternbeiträge festgelegt werden. Kritisch zu sehen seien die geplanten flexiblen Kita-Öffnungszeiten. Gerade kleine Kinder dürften nicht zu viel Zeit in Betreuungseinrichtungen verbringen. Im Übrigen müsse hier der Konnexitätsgrundsatz beachtet und auf die Leistungsfähigkeit der Tageseinrichtungen Rücksicht genommen werden.
Grundsätzlich positiv bewertet wird die Festlegung im Koalitionsvertrag auf eine neunjährige Regelschulzeit an Gymnasien (G9). "Wir sind zwar der Auffassung, dass auch das G8-System reformfähig gewesen wäre", legte Schneider dar. Dennoch sei es gut, dass diese lähmende und belastende Debatte zu einem Abschluss gebracht werde. Konsequent wäre es, bei der Rückkehr zu G9 dem bayerischen und niedersächsischen Vorbild zu folgen und für eine flächendeckende Wiedereinführung der 13-jährigen Schulzeit Sorge zu tragen. "Schulen sind mit einer verbindlichen Vorgabe besser bedient als mit einer Wahlmöglichkeit", betonte Schneider. Denn sonst würde der Streit um den besseren Weg zum Abitur lediglich auf die örtliche Ebene verlagert. Bei einem landesweit verbindlichen G9 arbeiteten die Schulen nach einheitlichen Lehrplänen und mit einheitlichem Lehrmaterial. Zudem würde dann der Wechsel von einem Gymnasium auf das andere nicht unnötig erschwert, machte Schneider deutlich.
Az.: 11.1