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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 433/2011 vom 08.09.2011
Pressemitteilung: Kommunale Spitzenverbände für Landeshilfe zur Konsolidierung
Die Kommunen in NRW begrüßen die Absicht des Landes, überschuldeten Kommunen Hilfe bei der Haushaltskonsolidierung zur Verfügung zu stellen und sehen darin einen wichtigen Schritt. Städte, Kreise und Gemeinden halten die vom Land vorgesehenen jährlich 350 Millionen Euro jedoch für zu niedrig und kritisieren es als inakzeptabel, dass das Land in einer zweiten Stufe Hilfen allein aus kommunalen Mitteln finanzieren will, ohne selbst Gelder bereitzustellen. Im weiteren Verfahren seien noch grundlegende Fragen zur Konzeption der Hilfestufen zu klären.
Für die kommunalen Spitzenverbände erklärten heute gemeinsam die Präsidenten bzw. Vorsitzenden, Oberbürgermeister Peter Jung, Wuppertal (Städtetag NRW), Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt (Landkreistag NRW) und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Soest (Städte- und Gemeindebund NRW): „Angesichts der katastrophalen Finanzlage der Kommunen in NRW ist der Stärkungspakt Stadtfinanzen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und großer Fortschritt.“ Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass die Landesregierung mit ihrer Initiative die Verantwortung des Landes für seine Kommunen unterstreiche.
Die Repräsentanten der Städte, Kreise und Gemeinden sagten weiter: „Den Kommunen in NRW fehlen — durch ein Gutachten im Auftrag des Landes belegt — jährlich mindestens 2,5 Milliarden Euro, um ihre Haushalte ausgleichen zu können. Diese gewaltige Lücke — in deren Berechnung die Entwicklung der Soziallasten nach 2009 noch gar nicht berücksichtigt ist — macht die Dramatik der Lage deutlich. Die Mittel des Landes in Höhe von jährlich 350 Millionen Euro für eine erste Stufe sind vor diesem Hintergrund ein unverzichtbarer Einstieg in die finanzielle Sanierung der NRW-Kommunen. Eine Lösung der strukturellen Finanzprobleme ist damit aber noch nicht möglich.“
Die Notwendigkeit weiterer Stufen erkenne das Land im Grundsatz an. Es sei jedoch nicht akzeptabel, dass diese Ausweitung der Hilfen — bis zu einer Höhe von 310 Millionen Euro jährlich — allein aus kommunalen Mitteln finanziert werden solle. „Wir verschließen uns nicht generell einem Gespräch über eine kommunale Mitfinanzierung. Nicht hinnehmbar aber ist, dass fehlende Finanzmittel des Bundes und des Landes im Wege der interkommunalen Solidarität aufgebracht werden sollen. Dies kann allenfalls diskutiert werden, wenn das Land bereit ist, im Sinne eines nachhaltigen GesamtÂkonzeptes eine Finanzierung der weiteren Hilfestufen sicherzustellen, die seiner Verantwortung gerecht wird.“ Denn das Land stehe in der Pflicht, eine aufgabengerechte Finanzausstattung seiner Kommunen zu gewährleisten.
In den kommenden Wochen sind aus kommunaler Sicht noch grundlegende und teilweise kontrovers diskutierte Fragen rund um die Konzeption der verschiedenen Stufen zu klären, zum Beispiel zum Konsolidierungszeitraum, den Kriterien des Zugangs zu den Programmen, der Zielsetzung und Verwendung der Hilfen und der Transparenz der Verfahren.
Um mit Konsolidierungshilfen nachhaltig Ziele zu erreichen, ist darüber hinaus nach Auffassung von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund eine objektive und effektive Kommunalaufsicht erforderlich, die die Kommunen bei der HaushaltsÂkonsolidierung begleitet und unterstützt. Sie bedürfe transparenter und belastbarer Kriterien. Einzufordern seien aber auch klare Rahmenbedingungen für die Kommunen, die Hilfe empfangen. Zu beiden Punkten sehen die kommunalen Spitzenverbände noch deutlichen Quantifizierungs- und Konkretisierungsbedarf. Im Übrigen müssten alle Städte, Kreise, Gemeinden und Landschaftsverbände dauerhaft strikte Spardisziplin üben.
Az.: IV