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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 384/2015 vom 03.06.2015
Pressemitteilung: Kommunaler Schuldenstand erfordert rasches Handeln
Die heute von IT NRW veröffentlichten Zahlen zum Schuldenstand der NRW-Kommunen machen deutlich, dass zur Sanierung der Kommunalfinanzen langfristige Anstrengungen von Bund und Land notwendig sind. "Der Rückgang der Kredite für Investitionen bei explosionsartigem Ansteigen der Kassenkredite innerhalb von zehn Jahren ist alarmierend", betonte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Die Investitionsschwäche der Kommunen müsse dringend, nachhaltig und dauerhaft beseitigt werden. Noch zu Beginn der 1990er-Jahre investierten die Kommunen mehr als Bund und Länder zusammengenommen. "Heute haben sie nur noch einen Anteil von 30 Prozent an den öffentlichen Investitionen", legte Schneider dar.
Gleichzeitig stoße der Versuch, über Erhöhung der Grundsteuer die Einnahmen zu erhöhen, an die Grenzen der Akzeptanz. Bei den 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen gebe es in diesem Jahr bereits einen kräftigen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 31 Punkte auf 484 Prozentpunkte. In einigen Städten rufe dies massiven Protest der Bürgerschaft hervor - bis hin zu Rücktrittsforderungen an das direkt gewählte Stadtoberhaupt. "Wir können die Steuersätze nicht beliebig erhöhen, ohne den sozialen Frieden zu gefährden", warnte Schneider.
Um diesen verhängnisvollen Trend umzukehren, müssten Städte und Gemeinden ab sofort auf Dauer spürbar entlastet respektive finanziell besser ausgestattet werden. "Der Stärkungspakt Stadtfinanzen ist dazu ein erster Schritt in die richtige Richtung", erklärte Schneider. Jedoch bestehe die Gefahr, dass die Stärkungspaktkommunen wegen der zusätzlichen Lasten aus der Flüchtlingsbetreuung ihren Haushalt nicht ausgleichen können - trotz massiver Sparanstrengungen. "Bei der Flüchtlingsbetreuung und im gesamten Sozialbereich muss der Bund endlich seine gesamtstaatliche Verantwortung anerkennen und einen angemessenen Anteil zur Finanzierung beisteuern", so Schneider abschließend.
Az.: IV