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StGB NRW-Mitteilung 158/2014 vom 25.02.2014
Pressemitteilung: Kommunen bei Sozialausgaben entlasten
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag von CDU / CSU und SPD zugesagte Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro für das Jahr 2014 zu realisieren. Landesregierung und Landtag NRW sollten dieses Anliegen nachdrücklich unterstützen, so der gemeinsame Aufruf von Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW nach einer Sitzung des Gesamtvorstandes der drei Verbände.
"Die Koalitionspartner haben sich im Kontext zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Koalitionsvertrag festgelegt, schon vor der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr zu beginnen. Das ist angesichts stetig steigender Sozialausgaben der Kommunen richtig und wichtig. Die Kommunen vertrauen darauf und sie sind gerade in Nordrhein-Westfalen dringend auf diese Hilfe angewiesen. Deshalb sollten die Landesregierung und der Landtag NRW die Kommunen bei dieser Forderung mit aller Kraft unterstützen", erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Norbert Bude, Mönchengladbach, Landrat Thomas Hendele, Kreis Mettmann, und Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen.
Um die Entlastung kurzfristig zu erreichen, wäre nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände eine Erhöhung des Bundesanteils bei den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose nach dem Sozialgesetzbuch II sinnvoll. Außerdem fordern die kommunalen Spitzenverbände in NRW die Bundesregierung und den Bundestag auf, die laut Koalitionsvertrag vorgesehene finanzielle Entlastung der Kommunen durch ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) baldmöglichst zu realisieren, spätestens ab dem Jahr 2016. Ein solches Bundesteilhabegesetz soll zu einer Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich führen. Gleichzeitig sollte die Eingliederungshilfe vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, so Bude, Hendele und Schäfer.
"Menschen mit wesentlichen Behinderungen müssen am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Mit der Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes würde die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung erhöht und gleichzeitig eine Entlastung der Kostenträger bewirkt werden. Die Finanzierung dieser immensen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bedarf dringend einer Mitverantwortung des Bundes. Deshalb sind auch die Landesregierung und der Landtag NRW aufgefordert, für eine zügige Umsetzung dieser für die Kommunen in NRW existenziellen finanziellen Entlastung mit Nachdruck einzutreten", erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände.
Az.: III