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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 128/2016 vom 16.02.2016
Pressemitteilung: Kommunen dürfen nicht auf Kosten sitzenbleiben
Die Finanzierungslücke zwischen den Aufwendungen der Kommunen zur Flüchtlingsunterbringung und der Kostenerstattung durch das Land wird täglich größer. Darauf hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf hingewiesen: "Wider besseres Wissens wird seitens des Landes weiterhin eine unrealistisch geringe Zahl von Flüchtlingen bei der Kostenerstattung zugrunde gelegt."
Mitte Dezember 2015 hatten Land und Kommunen vereinbart, die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung 2016 durch eine Pauschale von 10.000 Euro pro Person und Jahr abzugelten. Da sich damals schon abzeichnete, dass die Berechnungsbasis von rund 195.000 Flüchtlingen zu niedrig angesetzt war, wurde ein Revisionstermin für Anfang April ins Auge gefasst. "Doch dies ist viel zu spät. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wissen wir bereits jetzt, dass sich zum Stichtag 01.01.2016 viel mehr Flüchtlinge in NRW aufgehalten haben, als vom Land angenommen", moniert Schneider.
So sei laut eines Berichtes des NRW-Innenministeriums von mindestens 231.000 Flüchtlingen zuzüglich der Geduldeten auszugehen. "Dies bedeutet ein Plus von rund 50.000 Personen, deren Betreuungsaufwand die Städte und Gemeinden im Moment vorfinanzieren müssen. Dies ist den Kommunen aber nicht zuzumuten. Deshalb fordern wir umgehend die Einleitung der vereinbarten Revision", erklärte Schneider.
Denn das Prognoserisiko dürfe nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Schließlich habe sich das Land in der Vereinbarung vom Dezember 2015 bereit erklärt, die Beträge möglichst frühzeitig kassenwirksam werden zu lassen. "Ohne ein rasches Nachsteuern drohen die meisten Kommunalhaushalte ins Minus zu rutschen", warnte Schneider. Daher müsste das Land unverzüglich den erforderlichen Nachtragshaushalt in Höhe von rund 500 Millionen Euro verabschieden. "Wir dürfen nicht länger damit warten, denn die Flüchtlingszahlen zum 01.01.2016 sind bekannt und die Kommunen brauchen sofort die Mittel", so Schneider abschließend.
Az.: 41.0