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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 192/2015 vom 04.03.2015
Pressemitteilung: Kommunen gegen Abschaffung des Soli
Das Aufkommen des Solidaritätszuschlages ist entscheidend, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen in NRW zu erhalten. "Darauf können wir nicht verzichten", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf deutlich. Daher gingen die jüngsten Überlegungen der Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag ab 2019 schrittweise abzuschaffen, in die falsche Richtung.
„Im Interesse der Gesellschaft sowie zur Lösung wichtiger Zukunftsaufgaben brauchen die Kommunen eine bessere Finanzausstattung“, erklärte Schneider. Der Sanierungsstau an der kommunalen Infrastruktur habe mittlerweile ein Volumen von 120 Mrd. Euro angenommen. Würde der Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integriert, bedeutete dies für die NRW-Kommunen dauerhaft zusätzliche Einnahmen von 500 Mio. Euro jährlich. „Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten handlungsfähige Kommunen, dafür müssen wir unsere Schulen instand setzen und Straßen sowie Brücken sanieren“, legte Schneider dar.
Nicht zuletzt würde das Land mit seinem chronisch defizitären Haushalt profitieren. Das Land hätte aus der Soli-Integration in die Einkommensteuer ein Einnahmeplus von rund einer Mrd. Euro jährlich zu erwarten. „Diese Hilfe ist angesichts der herannahenden Schuldenbremse dringend nötig“, betonte Schneider. Sonst bestehe die Gefahr, dass das Land in dem Versuch, seinen Haushalt auszugleichen, den kommunalen Finanzausgleich beschneiden würde.
Würde der Solidaritätszuschlag nicht beibehalten, führte dies unweigerlich zu weiteren Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene. „Bürgerschaft und Wirtschaft in vielen Kommunen haben gerade erst schmerzliche Erhöhungen von Grundsteuer und Gewerbesteuer hinnehmen müssen“, so Schneider. Ein weiterer Aufschlag würde zu Abwanderung aus den betroffenen Kommunen und schließlich zur Erosion des Gemeinwesens führen.
Was den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Soli-Plans angehe, entstehe der Verdacht, die Soli-Abschaffung sei der Preis, den die Kommunen für das zusätzliche Bundesgeld zu zahlen hätten. „Aus Sicht der NRW-Kommunen wäre dies ein schlechtes Geschäft“, erläuterte Schneider. Denn aus dem Topf zusätzlicher Bundeszuschüsse würden einmalig höchstens 1,5 Mrd. Euro nach Nordrhein-Westfalen fließen. Eine Integration des Soli in die Einkommensteuer brächte für die Kommunen in NRW bereits ab dem vierten Jahr Mehreinnahmen i. H. v. 500 Mio. Euro jährlich.
Az.: IV