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StGB NRW-Mitteilung 632/2013 vom 12.09.2013
Pressemitteilung: Kommunen in Notlage durch Syrien-Flüchtlinge
Städte und Gemeinden in NRW stehen zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien aufzunehmen. Doch die vom Bund verfügte Aufnahme eines Kontingents von rund 1.000 Personen überfordert die Kommunen. "Daher müssen die dadurch verursachten zusätzlichen Unterbringungskosten von Bund und Land erstattet werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Bereits jetzt arbeiteten die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Grund seien die massiven Wanderungsbewegungen innerhalb der Europäischen Union, aber auch die Folgen der Umwälzungen in Nordafrika. Denn den Kommunen fehlten schlichtweg die Aufnahmeeinrichtungen. Zudem würden die Kosten der Flüchtlingsversorgung nur zu 20 bis 50 Prozent gedeckt.
Vielerorts sei bereits jetzt kein Platz mehr in den Flüchtlingsunterkünften. "Unsere Mitgliedskommunen suchen händeringend nach Ausweichquartieren, stoßen aber auch oft auf Skepsis seitens der Bevölkerung", machte Schneider geltend. Außerdem seien die Städte und Gemeinden durch teils extrem hohe Krankheitskosten der Flüchtlinge belastet. "Diese Menschen sind oft traumatisiert oder haben auf der Flucht Verletzungen erlitten - sie brauchen kostspielige medizinische Hilfe", erläuterte Schneider. Solche Zusatzkosten könne das Land aber nicht den Kommunen aufbürden. Vielmehr solle sich NRW ein Beispiel an Hessen nehmen, das seinen Kommunen alle Flüchtlings-Krankheitskosten über 10.000 Euro erstatte.
Auch die Medienäußerung von NRW-Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger, NRW werde möglicherweise doppelt so viele Syrien-Flüchtlinge aufnehmen wie ursprünglich geplant, sei problematisch. "Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sind für ihre Hilfsbereitschaft bekannt", so Schneider. Aber solche zusätzlichen Belastungen, die durch Bundes- oder Landesentscheidungen entstünden, müssten auch von diesen staatlichen Ebenen finanziell abgedeckt werden.
Az.: I