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StGB NRW-Mitteilung 589/2017 vom 07.09.2017
Pressemitteilung: Kommunen nicht zusätzlich belasten
Seit Jahren reicht die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nicht aus, um die Qualität und Leistungsfähigkeit der Kliniken zu erhalten. Daher liege in der Absicht der NRW-Landesregierung, die Investitionsfördermittel bereits 2017 um 250 Mio. Euro aufzustocken, ein wichtiges Signal, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
"Es ist allerdings nicht akzeptabel, dass diese zusätzlichen Mittel mit dem gesetzlich vorgesehenen Automatismus einer kommunalen Beteiligung von 40 Prozent aufgebracht werden sollen", schränkte Schneider ein. Die gegenwärtige Kassenlage der NRW-Kommunen lasse eine weitere finanzielle Belastung von 100 Mio. Euro im Jahr 2017 nicht zu.
Krankenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grund- und Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen. Um eine hohe Qualität und Leistungsfähigkeit sicherzustellen, ist eine angemessene Finanzierung unerlässlich. Der Städte- und Gemeindebund NRW - so Schneider - weise seit langem darauf hin, dass der kommunale Pflichtanteil von 40 Prozent an den Investitionsfördermitteln nicht sachgerecht sei. Er müsse daher komplett gestrichen oder zumindest erheblich reduziert werden.
"Der Nachtragshaushalt des Landes ist zwingend um 100 Mio. Euro aufzustocken, um eine weitere Belastung der Kommunen zu verhindern", forderte Schneider abschließend. Nicht akzeptabel sei überdies das Verfahren, per Aufstockung der Investitionsfördermittel einen Mehraufwand für die Kommunen zu erzeugen, ohne dies zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern.
Az.: 38.1.3