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StGB NRW-Mitteilung 15/2014 vom 28.11.2013
Pressemitteilung: Kommunen tragen Hauptlast bei Flüchtlingsversorgung
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen kritisieren deutlich die gestern von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen verabschiedete Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Die Kommunen stehen zu ihrer Aufgabe, Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen. Die seit Monaten steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen, die notwendige und gewollte Unterbringung und Versorgung dieser Menschen und der damit verbundene starke Kostenanstieg hätten aber dringend zu höheren Landeszuweisungen an die Kommunen führen müssen, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
"Mit der jetzt beschlossenen Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird das Land seiner Verantwortung nicht ausreichend gerecht und bleibt es bei der einseitigen hohen finanziellen Belastung der Kommunen. Das ist nicht nachvollziehbar, denn immer mehr Flüchtlinge und Asylbewerber sollen und müssen untergebracht und versorgt werden. Einzelne Städte, Kreise und Gemeinden bringt das an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Die Flüchtlingspauschale des Landes bleibt nach der gestrigen Entscheidung auf dem gleichen niedrigen Niveau, wie zu ihrer Einführung im Jahr 2004. Auch die Berechnung der Landeszuweisung beruht weiterhin auf den deutlich niedrigeren Flüchtlingszahlen des Vorjahres und wird nicht — wie zwingend notwendig — den realen Erfordernissen angepasst", so Articus, Klein und Schneider.
Viele Kommunen benötigen angesichts ihrer knappen Haushalte dringend eine angemessene Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Die Pauschale des Landes deckt hier teilweise nur 10 bis 20 Prozent der tatsächlich anfallenden Ausgaben. Zahlreiche Kommunen suchen aktuell händeringend nach geeigneten Unterkünften. In Frage kommende Unterbringungsmöglichkeiten können oft nur mit viel Zeit und Geld auf den erforderlichen Standard gebracht werden. Weitere Kosten ergeben sich aus der mitunter kostspieligen medizinischen Hilfe, die für die teilweise traumatisierten oder verletzten Menschen nötig ist. Einem im Landtag gestellten Änderungsantrag, wonach die Kommunen ähnlich wie in Hessen alle Flüchtlings-Krankheitskosten über 10.000 Euro erstattet bekommen, folgte die Regierungskoalition leider nicht. Die kommunalen Spitzenverbände bedauern das. Menschen, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt wurde, die aber aus verschiedenen Gründen geduldet werden und die deshalb weiterhin in der Kommune bleiben und Leistungen bekommen, werden vom Land außerdem auch weiterhin nicht mitgezählt und es fließen für diese wachsende Personengruppe auch keine Pauschalen, kritisierten Articus, Klein und Schneider.
"Die Kommunen brauchen eine Erstattung der Kosten anhand der aktuellen Flüchtlingszahlen. Außerdem dürfen die Kosten für den wachsenden Kreis geduldeter Flüchtlinge nicht länger alleine den Kommunen aufgebürdet bleiben. Die Kommunen brauchen außerdem Hilfen, um die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber zu sichern und neue Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Aufgaben und mit ihnen einhergehende Probleme sind zu groß, als dass Städte, Kreise und Gemeinden sie allein bewältigen können", erklärten die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
Az.: I