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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 35/2010 vom 08.01.2010
Pressemitteilung: Kommunen tun ihr Bestes beim Winterdienst
Ein flächendeckender Wintereinbruch in Nordrhein-Westfalen, der sich seit Mitte Dezember 2009 kontinuierlich verstärkt und außerordentlich viel Schnee und Regen samt Glatteis mit sich bringt, hat in kürzester Zeit zu einem großen Verbrauch an Streusalz geführt. „Die Städte und Gemeinden hatten zu Beginn der Winterperiode ihre Salzlager voll“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. „Seither fahren die kommunalen Winterdienst-Betriebe unter Volllast. Die Reserven gehen damit momentan zur Neige.“
In der Regel haben die Städte und Gemeinden Lieferverträge mit den Salzherstellern, bei denen diese eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden zusichern. Die jetzt bekannt gewordenen Nachschubprobleme bei den Salzherstellern stoßen daher bei den Kommunen auf wenig Verständnis. Als besonders problematisch sehen es die Städte und Gemeinden an, wenn kurzfristig nur die Autobahn- und Straßenmeistereien beliefert werden. „Bei allem Verständnis für die Bevorzugung des Fernstraßennetzes ist aus kommunaler Sicht nicht hinnehmbar, dass die Salzlieferungen an die Städte und Gemeinden auf unbestimmte Zeit eingestellt werden und dass die Salzhersteller keine Angaben machen, wann die Lieferungen wieder aufgenommen werden“, so Schneider.
Quelle und Ziel allen Verkehrs seien letztlich die Innenstädte, die Gewerbegebiete und die Wohngebiete in den Kommunen. Ebenso wie der Landesbetrieb Straßen.NRW müssten die Städte und Gemeinden den Winterdienst leisten. „Unsere Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf sichere Verkehrswege. Rechtlich gibt es keine Verkehrssicherungspflicht erster und zweiter Klasse“, machte Schneider deutlich.
Bis zu einer Beruhigung der winterlichen Straßenverhältnisse appelliert der Städte- und Gemeindebund NRW an das Verantwortungbewusstsein aller Verkehrsteilnehmer und rät dazu, nur absolut notwendige Fahrten zu unternehmen und dabei besonders vorsichtig zu sein. Reinigungspflichtige Anlieger werden dringend gebeten, die Gehwege für einen sicheren Fußgängerverkehr zu präparieren.
Az.: III