Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 312/2006 vom 20.04.2006

Pressemitteilung: Kompromiss bei Schulbezirken möglich

Ungeachtet der deutlichen und fast einhelligen Expertenkritik bei Anhörungen im Landtag sieht der Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz weiterhin die Abschaffung der Schulbezirke für Grundschulen und der Schuleinzugsbereiche bei den weiterführenden Schulen vor. „Die Städte und Gemeinden als Schulträger beurteilen dieses Vorhaben auch in Kenntnis der zu seiner Rechtfertigung vorgetragenen Argumente als ausgesprochen problematisch“, bekräftigte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, die parteiübergreifende Ablehnung in den Kommunen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse einer Umfrage des Verbandes, bei der sich 90 % der Städte und Gemeinden wegen des Verlustes kommunaler Planungs- und Steuerungsmöglichkeiten und der Gefahr der Verschärfung von Problemen von Schulen in einem schwierigen sozialen Umfeld gegen die Abschaffung ausgesprochen hatten.

„Ein Kompromiss müsste so beschaffen sein, dass ein vernünftiger Ausgleich zwischen den unterschiedlich gelagerten Interessen hergestellt wird. Dies bedeutet auf der einen Seite eine Verbesserung der Wahlmöglichkeiten für Eltern und auf der anderen Seite ein flexibles Steuerungsinstrument für den Schulträger, der auf die spezifischen Verhältnisse vor Ort reagieren muss“, machte Schneider deutlich. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat deshalb einen Kompromissvorschlag vorgelegt, dessen einzelne Bestandteile wie folgt aussehen:

1. Der Zwang zur Bildung von Schulbezirken für Grundschulen wird mit dem kommenden Schuljahr aufgehoben

Es besteht kein Grund dafür, allen Schulträgern die Bildung von Schulbezirken vorzuschreiben. Bereits die Umfrage des StGB NRW zu den Schulbezirken hat gezeigt, dass einige Schulträger meinen, vollständig auf dieses Instrument verzichten zu können.

2. Schulbezirke können zukünftig vom Schulträger so festgelegt werden, dass für mehrere Schulbezirke wechselseitige Wahlfreiheit im Rahmen vorhandener Kapazitäten festgelegt wird („korrespondierende Schulbezirke“)


Dieser Vorschlag geht deutlich weiter als die heute schon möglichen Überschneidungsgebiete. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass bei solchen „korrespondierenden Schulbezirken“ grundsätzlich nicht der Schulträger entscheiden soll, welche Schule ein Kind besucht, sondern in erster Linie der Elternwille maßgeblich ist. Dieses Instrument kann sehr flexibel gehandhabt werden. So könnten beispielsweise bei drei Grundschulen die Grundschulen A und B wechselseitig geöffnet werden, nicht aber C. Oder die Schulen A und B und die Schulen B und C erhalten korrespondierende Schulbezirke, nicht aber A und C.

Eine solche Lösung würde es dem Schulträger ermöglichen, die heute sehr festen Strukturen behutsam zu öffnen, ohne dass er Angst vor einer nicht mehr steuerbaren Verschiebung von Schülerströmen haben müsste.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Anspruch auf Aufnahme an der Schule, zu deren Schulbezirk sie originär gehören. Der Ersatz von Schülerfahrkosten wird auf dasjenige begrenzt, was bei Besuch der Schule im „eigenen“ Schulbezirk anfallen würde.

3. Die Entscheidung über den auf Antrag zu gestattenden Besuch einer anderen als der zuständigen Schule wird auf den Schulträger verlagert

Neben den korrespondierenden Schulbezirken sollte die Möglichkeit erhalten bleiben, dass Kinder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Antrag eine andere als die zuständige Schule besuchen können. Die Entscheidung hierüber sollte der zuständige Schulträger treffen, nicht (wie heute) die sachfernere Schulaufsicht.

4. Die Entscheidung über eine vollständige Abschaffung der Schulbezirke wird ausgesetzt

Die Entscheidung über eine vollständige Abschaffung der Schulbezirke sollte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, zu dem ausreichende Erfahrungen mit dem hier vorgestellten Modell vorliegen. Möglicherweise sind alle Beteiligten mit dem zu erzielenden Zuwachs an Wahlfreiheit für die Eltern und Wettbewerb unter den Schulen so zufrieden, dass das System beibehalten werden kann.

Der Städte- und Gemeindebund hat diesen Kompromissvorschlag allen Fraktionen im Landtag zugeleitet. „Es bleibt zu hoffen, dass die Bereitschaft besteht, auf dieser sachlichen Basis zu gemeinsamen Lösungen zu finden, die den beiderseitigen Interessen gerecht werden“, sagte Schneider mit Blick auf die für Mai geplanten Anhörungen des Landtags.

Az.: IV

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