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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 95/2003 vom 20.01.2003
Pressemitteilung: Konsens bei Gemeindefinanzreform
Erfolgreiches Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung
Große Übereinstimmung in den wesentlichen Fragen der Gemeindefinanzreform haben Landesregierung und die kommualen Spitzenverbände von NRW bei einem Gespräch im Landesinnenministerium erzielt. Auf Einladung von Landesinnenminister Dr. Fritz Behrens und Landesarbeits-und Sozialminister Harald Schartau diskutierten Bürgermeister Roland Schäfer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, sowie Oberbürgermeister Fritz Schramma, Vorsitzender des Vorstandes des Städtetages NRW, und Landrat Gerd Achenbach, Präsident des Landkreistages NRW, über Wege aus der Finanzmisere der Kommunen. An dem Gespräch nahm auch Landesfinanzminister Jochen Dieckmann teil.
Wir freuen uns, dass unsere Auffassungen zur Modernisierung der Gewerbesteuer von der Landesregierung mitgetragen und bei den Beratungen der Reformkommission auf Bundesebene vertreten werden, erklärte Schäfer heute in Düsseldorf. Unbestritten sei mittlerweile, dass im Interesse der Steuergerechtigkeit der Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen erweitert werden müsse. Einer Abschaffung der Gewerbesteuer - und damit einer zusätzlichen Belastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler - erteilten die Vertreter der Kommunen eine Absage.
Auf große Zustimmung stieß die Mitteilung von Minister Schartau, dass Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einem neuen eigenständigen Leistungsrecht zusammengefasst werden. Der Städte und Gemeindebund NRW hält es für richtig, dass die Zuständigkeit für dieses neue Leistungsrecht bei der Bundesanstalt für Arbeit liegen soll, fügte Schäfer hinzu. Die Kommunen könnten sich mit ihren spezifischen Dienstleistungen im Bereich Arbeitsvermittlung und Sozial-Betreuung auf vielfältige Weise in die neu zu schaffenden Job-Zentren einbringen.
Nun werde es darauf ankommen - so Schäfer -, dass der ehrgeizige Zeitplan der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen auf Bundesebene umgesetzt werde, damit die gesetzlichen Änderungen bereits zum 1. Januar 2004 greifen können.
Az.: G/2