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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 618/2012 vom 05.11.2012
Pressemitteilung: Konsolidierung weiter oberstes Gebot
Die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung lassen nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW keine Trendwende bei den Kommunalfinanzen erkennen. "Eine differenzierte Analyse der von den Schätzern vorgelegten Zahlen zeigt, dass trotz der guten Entwicklung in Wirtschaft und Arbeitsmarkt gerade den in der Haushaltskonsolidierung befindlichen NRW-Kommunen keine zusätzlichen Spielräume eröffnet werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Zwar können Bund, Länder und Gemeinden für das laufende Jahr 2012 im Vergleich zur zurückliegenden Steuerschätzung mit Mehreinnahmen rechnen. Dieser Trend hält allerdings nicht an. Nach einem Einnahmeplus 2012 von 800 Mio. Euro wurde das Ergebnis für die Städte und Gemeinden bundesweit in den Folgejahren bis 2016 um 2,3 Mrd. Euro nach unten korrigiert.
Die Kassenkredite bewegen sich derzeit in NRW auf Rekordniveau. Mitte 2012 lag der Stand bei mehr als 24 Milliarden Euro. "Wenn das derzeit äußerst günstige Zinsniveau sich um nur einen Prozentpunkt erhöht, bedeutet dies sogleich 240 Millionen Euro zusätzliche jährliche Zinsausgaben für die Städte und Gemeinden", machte Schneider deutlich. Zum Vergleich verwies er auf die Verhältnisse in süddeutschen Flächenländern. So haben die Kommunen in Bayern insgesamt Kassenkredite von 373 Millionen Euro. In Baden-Württemberg sind es nur 175 Millionen Euro.
"Von einer Entwarnung für die kommunalen Haushalte kann schon deshalb keine Rede sein, weil trotz guter Einnahmen die Sozialausgaben weiter unaufhaltsam steigen", legte Schneider dar. Im ersten Halbjahr 2012 betrugen die Aufwendungen der NRW-Kommunen für soziale Leistungen mehr als 6,5 Mrd. Euro - Plus 2,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Sie lagen damit höher als in den Ländern Bayern und Baden-Württemberg zusammengenommen.
Schneider begrüßte die Entlastung der Kommunen von der Grundsicherung durch den Bund als einen ersten wichtigen Schritt, dem allerdings weitere folgen müssten. Dies betreffe in erster Linie die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zugleich forderte er das Land NRW auf, für eine adäquate Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.
Az.: IV