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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 545/2014 vom 15.09.2014
Pressemitteilung: Konsolidierungshilfen für weitere Kommunen nötig
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen und der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sehen den heute dem Landtag vorgelegten Evaluationsbericht des Landes zum Stärkungspakt als Beleg, dass in den kommunalen Haushalten bereits viel bewegt worden ist auf dem Weg zum Haushaltsausgleich. Die kommunalen Spitzenverbände halten es allerdings für dringend geboten, dass das Land auch für bislang nicht am Stärkungspakt teilnehmende Kommunen Hilfen zur Haushaltskonsolidierung bereitstellt, betonten die Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus, Städtetag NRW, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Städte- und Gemeindebund NRW, heute in Düsseldorf: "Der Stärkungspakt war und bleibt notwendig. Dennoch darf nicht aus dem Blick geraten, dass es auch außerhalb der bisherigen Stärkungspakt-Teilnehmer nordrhein-westfälische Kommunen in ernsthaften Finanznöten gibt. Diese Kommunen brauchen ebenfalls Hilfen vom Land und wirklich erfolgversprechende Konsolidierungsperspektiven."
Anders als im Evaluationsbericht niedergelegt, halten der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW es schon jetzt für notwendig, dass eine dritte Stufe des Stärkungspakts beschlossen werden muss. Die Kommunen außerhalb des Stärkungspakts erhielten bisher keine Konsolidierungshilfen aus dem Stärkungspaktgesetz, obwohl für sie - jenseits der speziellen Haushaltssanierungsplan- und Berichtsregeln - dieselben haushaltsrechtlichen Maßstäbe gelten. Es besteht schon jetzt das Problem, dass weitere Kommunen in vergleichbare Problemlagen nachrutschen könnten. Um das zu verhindern, bedürfe es einer deutlichen Aufstockung des Hilfsprogramms. Zudem bekräftigten die Spitzenverbände ihre Kritik daran, dass der Stärkungspakt in erheblichem Umfang von den Kommunen selbst finanziert werden muss.
Das positive Zwischenfazit im Evaluationsbericht der Landesregierung zu den Wirkungen des Stärkungspakts ist nach Auffassung des Städtetages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW ein aussagekräftiger Beleg dafür, dass das 2011 aufgelegte Hilfsprogramm ein notwendiger und auch richtiger Schritt war.
"Für die Jahre 2012 und 2013 kann festgehalten werden, dass fast alle teilnehmenden Kommunen die mit der Kommunalaufsicht des Landes vereinbarten Zielmarken auch erreichen. Es darf aber auch gleichzeitig nicht verschwiegen werden, dass diese Erfolge in den betroffenen Städten und Gemeinden mit äußerst schmerzhaften Entscheidungen erkauft werden müssen, bei denen die kommunale Infrastruktur und Umfang und Qualität des Leistungsangebots für die Bürgerinnen und Bürger leiden. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit eines harten Konsolidierungskurses bleibt wichtig - ein Kaputtsparen darf es nicht geben", erklärten Articus und Schneider. Anstelle notwendiger wirtschaftlicher Entwicklungsimpulse in den betroffenen Städten und Gemeinden zu setzen, könnten sich sonst Problemlagen verschärfen oder sogar neu geschaffen werden.
Kritisch äußerten sich Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW zur Belastbarkeit von Aussagen, die lediglich auf Planungsdaten der Vergangenheit beruhen. Wie gravierend entsprechende Planungsrisiken sein könnten, zeige sich beispielsweise an den Auswirkungen der Energiewende bei den Energieversorgungsunternehmen, die direkt oder mittelbar in den kommunalen Haushalten und damit in den Haushaltssanierungsplänen spürbar werden. Auch der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst vom Frühjahr 2014 sei in dieser Höhe in der Regel nicht in den alten Plänen vorgesehen gewesen und die vorgesehene rückwirkende Anpassung der Beamtengehälter werde die kommunalen Haushalte ebenfalls belasten. Schließlich sei der Anstieg der Asylbewerberzahlen zu nennen, der die nordrhein-westfälischen Kommunen nicht zuletzt wegen einer unzureichenden Kostenerstattung vor erhebliche finanzielle Probleme stelle.
Des Weiteren bemängelten Städtetag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW, dass der Evaluierungsbericht keine handfesten Informationen zur Frage enthalte, in welchem Umfang die Kreise und die Landschaftsverbände in die Haushaltskonsolidierung eingebunden würden. So würden beispielsweise im kreisangehörigen Bereich viele Aufgaben von den Kreisen wahrgenommen und per Kreisumlage finanziert. Gerade die kreisangehörigen Kommunen befürchteten daher, dass sie ohne strikten Sparkurs der Umlageverbände und angesichts begrenzter eigener Konsolidierungsmöglichkeiten zur überproportionalen Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer gezwungen sind. Hier lasse der Bericht, der mit DurchschnittsÂwerten aller Kommunen der ersten Stufe des Stärkungspakts arbeite, die notwendige Differenziertheit vermissen.
Az.: IV