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StGB NRW-Mitteilung 783/2004 vom 11.10.2004
Pressemitteilung: Kosten treibendes Privileg
Einen erneuten Versuch, Kosten treibende Standards zu setzen, sieht der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen in den Rahmenvereinbarungen zur Offenen Ganztagsschule, die das NRW-Ministerium für Schule, Jugend und Kinder mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen abgeschlossen hat. Diese Rahmenvereinbarungen sind an den kommunalen Schulträgern vorbei abgeschossen worden. Zudem sind sie aus inhaltlichen Gründen abzulehnen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
So sehen die Rahmenvereinbarungen - unabhängig von der Wirtschaftlichkeit des Angebotes - eine Vorrangklausel zu Gunsten der genannten Organisationen vor. Selbstredend schätzen wir die Arbeit der Kirchen und der Träger der freien Wohlfahrtspflege, machte Schneider deutlich. Vielfach seien diese hervorragende Partner für Offene Ganztagsschulen. Allerdings müsse jede Kommune, die eine Grundschule zur Offenen Ganztagsschule ausbaue, die Möglichkeit haben, einen anderen Träger auszuwählen, wenn dieser ein wirtschaftlicheres Angebot unterbreite.
In der nun mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Kirchen abgeschlossenen Vereinbarungen sei auch geregelt, dass Baumaßnahmen, Neuanschaffungen und Gestaltung der Räume von den Schulträgern mit den Schulen und den beteiligten Partnern abzustimmen seien. Ferner werde festgelegt, dass der Schulträger für die Dienstleistung der Freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe - im Rahmen der vom NRW-Schulministerium vorgesehenen Mittel - ein Entgelt zu zahlen habe. Hier versucht das Land, nachträglich Standards zu setzen, die in der Förderrichtlinie zur Offenen Ganztagsschule aufgrund der berechtigten Bedenken der kommunalen Spitzenverbände nicht realisiert wurden, monierte Schneider.
Az.: IV