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StGB NRW-Mitteilung 428/2015 vom 13.08.2015
Pressemitteilung: Kostenerstattung für alle Notunterkünfte erforderlich
Das gestrige Treffen der Kommunen, die per Amtshilfe für das Land Erstaufnahmestellen für Asylsuchende eingerichtet haben, mit NRW-Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger ist enttäuschend verlaufen. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf dargelegt: "Weder hat das Land die volle Kostenerstattung für die provisorischen Erstaufnahmestellen der Kommunen zugesagt, noch hat das Land eine klare Perspektive für die Schaffung von 8.500 zusätzlichen Plätzen in Landeseinrichtungen aufgezeigt".
Ohnehin reiche diese Anzahl bei weitem nicht aus. "Erforderlich ist ein Ausbau auf mindestens 40.000 Plätze", machte Schneider deutlich. Es sei nicht akzeptabel, dass das Land weiterhin versuche, die Probleme bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden auf die Kommunen abzuwälzen. Denn deren Möglichkeiten seien erkennbar begrenzt.
Solange die Praxis der Amtshilfe allerdings andauere, müsse das Land den Kommunen unbürokratisch per Pauschale sämtliche Kosten für Material und Personal unverzüglich erstatten. Zudem müsse das Land die eigenen Mittel bei der Kostenpauschale des Flüchtlingsaufnahmegesetzes aufstocken und den Kommunen endlich die Kosten für die so genannten geduldeten Asylsuchenden übernehmen. "Hierfür wenden die Städte und Gemeinden mittlerweile rund 500 Mio. Euro jährlich auf", betonte Schneider. Der Hinweis, auch der Bund sei mit seiner zugesagten Unterstützung in Verzug, sei nicht akzeptabel und helfe den Kommunen nicht weiter.
Um Land und Kommunen in NRW bei der Erstaufnahme von Asylsuchenden zu entlasten, müsse der Bund zusätzlich eigene Einrichtungen schaffen. "Da das Land offensichtlich überfordert ist, sollte es seine Vorbehalte gegen ein stärkeres praktisches Engagement des Bundes bei der Flüchtlingsversorgung endlich aufgeben", riet Schneider. Zudem sei es überfällig, per Bundesgesetz die drei Westbalkanstaaten Kosovo, Albanien und Montenegro zu sicheren Drittländern zu erklären. Außerdem seien eine Visumspflicht für Personen aus dem Westbalkan sowie mobile Grenzkontrollen in Deutschland erforderlich. "Die Voraussetzungen für das Schengen-Abkommen für freien grenzüberschreitenden Verkehr in Europa sind schlichtweg nicht mehr gegeben", machte Schneider deutlich.
Az.: I