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StGB NRW-Mitteilung 663/2013 vom 06.09.2013
Pressemitteilung: Kritik an Gutachten zur Inklusion unbegründet
Statement der Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW) zur heutigen Pressemitteilung von NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann zum Thema Inklusion: "Die kommunalen Spitzenverbände — Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW — weisen die von Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann geäußerte Kritik am Gutachten zu den möglichen kommunalen Folgekosten der schulischen Inklusion zurück. Die kommunalen Spitzenverbände erwarten nach wie vor, dass das Land die Konnexität, also seine Verpflichtung zum Kostenausgleich für die Kommunen anerkennt.
Ein gemeinsamer Schulunterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen wie vom Schulministerium geplant löst die Konnexität aus, weil die Inklusion in diesem Umfang eine neue Aufgabe darstellt bzw. eine bereits bestehende kommunale Aufgabe wesentlich verändert. Die Frage der Konnexität wurde bereits im vergangenen Jahr in einem Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Wolfram Höfling im Auftrag des Städtetages NRW geprüft und bewertet. Demnach ist das Land verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Umsetzung der Inklusion verbunden sind.
Das jetzt von Ministerin Löhrmann kritisierte Gutachten eines Teams von Bildungs- und Finanzwissenschaftlern hatte dagegen zum Ziel, in zwei ausgewählten Kommunen beispielhaft den zusätzlichen kommunalen Finanz- und Investitionsbedarf bei der Umsetzung der Inklusion zu untersuchen. Die von den Gutachtern überzeugend dargelegten Mehrbelastungen werden durch die Stellungnahme der Ministerin nicht entkräftet."
Az.: IV