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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 38/2009 vom 08.12.2008
Pressemitteilung: Land entscheidet über Einheitlichen Ansprechpartner in NRW
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen grundsätzlich, dass das Land Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen die Aufgabe überträgt, der Einheitliche Ansprechpartner (EA) entsprechend der EU-Dienstleistungsrichtlinie zu sein und sie damit als Verfahrenspartner für inländische und ausländische Unternehmen benennt.
„Das Land hat richtig entschieden, den Einheitlichen Ansprechpartner bei kreisfreien Städten und Kreisen anzusiedeln, da sie sich seit vielen Jahren insbesondere mit ihren Wirtschaftsfördereinrichtungen engagieren, um den Service für Dienstleistungserbringer zu verbessern und als Behördenlotse für Unternehmen zur Verfügung zu stehen. Die Kommunen sind als Einheitliche Ansprechpartner am besten geeignet, da sie den größten Teil der administrativen Prozesse im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen abwickeln“, sagten die Hauptgeschäftsführer bzw. Geschäftsführer von Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund, Dr. Stephan Articus, Dr. Martin Klein und Ernst Giesen. Zu diesem Ergebnis kam auch das unter Federführung des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen durchgeführte Planspiel des Deutschen Instituts für Urbanistik, das die unterschiedlichen Prozesse analysiert hatte.
„So positiv die Entscheidung der Landesregierung ist, die Kommunen als Einheitlichen Ansprechpartner für die in- und ausländischen Dienstleister zu benennen, so problematisch ist die gleichzeitige Forderung der Landesregierung, die Anzahl die Einheitlichen Ansprechpartner auf 18 zu begrenzen“, erklärten die Geschäftsführer weiter.
Entsprechend der Verwaltungsorganisation in Nordrhein-Westfalen hatten die Kommunen gefordert, die Einheitlichen Ansprechpartner bei den insgesamt 54 Kreisen und kreisfreien Städten anzusiedeln und damit auch die großen kreisangehörigen Städte in die Aufgabenerfüllung einzubeziehen. Das Land hat jedoch die Anzahl auf 18 reduziert.
Die Zuständigkeit der 54 Kreise und kreisfreien Städte ist den Unternehmen in ihrem täglichen Umgang mit Behörden geläufig. Die Kommunen gehen davon aus, dass es bei der Erbringung der Aufgabe ohnehin zu freiwilligen interkommunalen Kooperationen kommen wird, einer verbindlichen Festlegung durch das Land auf 18 Kooperationen bedarf es jedoch nicht. „Die Unternehmen erwarten von den Behörden zu Recht einen kompetenten Ansprechpartner, der als ortskundiger Lotse die Anliegen der Unternehmen rasch und umfassend positiv umsetzt. Über die vom Land geforderte Begrenzung der Anzahl der Einheitlichen Ansprechpartner muss noch einmal nachgedacht werden“, so die Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände.
Positiv werten die Kommunen die Forderung des Landes, die Kammern als Vertreter der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft bei der Aufgabenerfüllung der Einheitlichen Ansprechpartner zu beteiligen. Die kommunalen Spitzenverbände wollen sich dafür einsetzen, dass die bereits auf Ortsebene bestehende Zusammenarbeit der Kammern mit den Kommunen weiter intensiviert wird.
Az.: III