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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 506/2013 vom 16.08.2013
Pressemitteilung: Land lässt Kommunen im Stich beim Stärkungspakt
Die alleinige kommunale Finanzierung der zweiten Stufe des Stärkungspaktes, womit überschuldete oder von Überschuldung bedrohte Kommunen unterstützt werden sollen, ist angesichts der massiven Probleme in den Kommunalhaushalten nicht verkraftbar. "Es ist für die Städte und Gemeinden in NRW nicht hinnehmbar, dass fehlende Finanzmittel des Bundes und des Landes allein durch interkommunale Solidarität aufgebracht werden sollen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich einer Sondersitzung des Finanzausschusses des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf.
Durch die vorgesehene Kombination von GFG-Befrachtung einerseits und Solidaritätsumlage andererseits würden den Kommunen bis zum Ende der Laufzeit des Stärkungspaktes rund 1,8 Mrd. Euro Finanzmittel entzogen, obwohl ihnen bereits jetzt nur in wenigen Ausnahmefällen der strukturelle Haushaltsausgleich gelingt. „Diese Mittel fehlen dann für dringend benötigte Investitionen. Damit verschlechtert sich weiter die ohnehin schon prekäre Situation der NRW-Kommunen im Wettbewerb mit Kommunen aus anderen Bundesländern. Weitere Drehungen an der Steuerschraube bei Grund- und Gewerbesteuer machen die Städte und Gemeinden in NRW zunehmend unattraktiv sowohl für Menschen als auch für Investoren“, so Schneider.
Der StGB NRW-Finanzausschuss forderte in der Sitzung daher eine Aufstockung der Landesmittel für den Stärkungspakt Stadtfinanzen. Diese sei auch deshalb gerechtfertigt, weil das Land seit 1985 der kommunalen Familie durch Absenkung der Verbundquote im kommunalen Finanzausgleich von 28,5 auf 23 Prozent jährlich rund zwei Mrd. Euro kommunales Geld vorenthalte. "Ohne deutliche Aufstockung der Landesmittel ist das Land bei der Umsetzung des Stärkungspaktes letztlich unglaubwürdig", machte Schneider deutlich.
Az.: IV