Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 166/2010 vom 29.03.2010

Pressemitteilung: Land und Bund müssen sich stärker engagieren

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erwarten vom Land umfassende Unterstützung bei der Lösung der kommunalen Finanzkrise. Dies machte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Essen bei der Vorstellung der Forderungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierung deutlich: „Wenn die Städte und Gemeinden auch in Zukunft handlungsfähig sein sollen, wenn wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen auch künftig eine lebenswerte Heimat bieten wollen, müssen wir jetzt handeln“.

Vor allem bräuchten die Kommunen eine deutliche Entlastung bei den Sozialausgaben - etwa Unterkunft für Langzeitarbeitslose, Grundsicherung für ältere Menschen oder Eingliederungshilfe für Behinderte. Diese Ausgaben seien allein von 2003 bis 2009 bundesweit um zehn Milliarden Euro gestiegen. „Hier handelt es sich ganz klar um eine gesamtgesellschaftliche Ausgabe, die nur von Bund, Land und Kommunen gemeinsam geschultert werden kann“, erklärte Schäfer. Das Land müsse daher im Bundesrat umgehend eine Initiative starten, um die Sozialgesetze zu korrigieren.

„Ziel muss es sein, dass diese Städte und Gemeinden die Pflichtaufgaben wieder aus den laufenden Einnahmen finanzieren können“, legte Schäfer dar. Für besonders finanzschwache Kommunen brauche es direkte Hilfen des Landes, damit sie ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnen könnten. Die Inanspruchnahme von Landeshilfe müsse aber an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Nur wer vorab alle Möglichkeiten zur Rationalisierung und Konsolidierung ausschöpfe, komme für eine solche Stützungsaktion infrage.

Mittelfristig - so Schäfer - müssten die Kommunalfinanzen auf eine dauerhaft tragfähige Grundlage gestellt werden: „Das Land muss eine aufgabengerechte Mindestausstattung der Städte und Gemeinden in der Landesverfassung festschreiben.“ Wenn sich das Land nun verpflichte, ab 2019 keine neuen Kredite aufzunehmen, müsse sichergestellt sein, dass nicht bereits vorher kostenträchtige Aufgaben auf die Kommunen abgewälzt würden. „Eine Schuldenbremse ist sinnvoll - aber nicht zulasten Dritter“, merkte Schäfer an.

Dringend zu korrigieren sei auch die Praxis der Konnexität. Bereits vor sechs Jahren hatte sich das Land verpflichtet, bei der Übertragung von Aufgaben an die Kommunen stets auch die erforderlichen Mittel bereitzustellen. „Wir stellen leider fest, dass diese Regelung mit viel Erfindungsreichtum immer wieder unterlaufen wird“, beklagte Schäfer. Daher müsse das Konnexitätsprinzip umgehungssicher ausgestaltet werden. Ein Baustein dazu wäre das - verfassungsrechtlich abgesicherte - Anhörungsrecht für die kommunalen Spitzenverbände bei Gesetzentwürfen mit kommunalem Bezug.

Die Bereitschaft des Landes, die Kommunen bei innovativen Projekten zu unterstützen, sei rundweg positiv, stellte Schäfer klar. Jedoch könnten oft Fördermittel ihre volle Wirkung nicht entfalten, weil dabei zuviel Verwaltungsaufwand entstehe. Daher sollte diese Unterstützung grundsätzlich als Pauschale gewährt werden. Kontraproduktiv sei auch die so genannte Anschubfinanzierung. Hierbei würden bei den Bürgern und Bürgerinnen hohe Ansprüche geweckt, deren Einlösung von den Kommunen zu bezahlen sei. „Wenn das Land Maßnahmen anstößt, muss es diese auch bis zum Ende durchfinanzieren“, forderte Schäfer.

An einer ehrlichen und realistischen Aufgabenkritik führe jedoch kein Weg vorbei. „Die öffentlichen Haushalte haben die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit erreicht, ja vielfach schon überschritten“, warnte Schäfer. Ein weiterer Ausbau öffentlicher Leistungen wäre nur über höhere Steuern und Gebühren zu finanzieren. Dies sei jedoch nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Somit sei das Land aufgefordert, nach der Landtagswahl sämtliche öffentlichen Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen.

Der vollständige Text der StGB NRW-Forderungen an den neuen Landtag und die neue Landesregierung von NRW ist im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de , Rubrik „Presse / Pressemitteilungen / 2010“ als Anlage zur Pressemitteilung Nr. 11 herunterzuladen.

Az.: HGF

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