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StGB NRW-Mitteilung 445/2013 vom 05.06.2013
Pressemitteilung: Landesregierung gefährdet Inklusion
Die kommunalen Spitzenverbände fürchten um den Erfolg der von Landesregierung wie Kommunen gewollten Inklusion. Für ein gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen sind eine Vielzahl von Veränderungen an den Schulen, mehr und andere Lehr- und Hilfsmittel, zusätzliche Räume sowie Personal zwingend notwendig. Vieles davon ist im derzeitigen Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes aber überhaupt nicht berücksichtigt. Deshalb fordern der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW anlässlich der heute und morgen stattfindenden Landtagsanhörung das Land auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und dabei die zusätzlichen Kosten der Kommunen entsprechend dem Konnexitätsprinzip "Wer bestellt, bezahlt" zu übernehmen.
"Die Kommunen wollen das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen nach Kräften unterstützen. Statt Inklusion als neue Aufgabe der kommunalen Schulträger anzuerkennen und im Gesetz zu formulieren, versucht das Land jedoch den Großteil der Verantwortung auf die Kommunen als Schulträger abzuwälzen und sich einer Kostenübernahme zu entziehen. Das wird weder einer vernünftigen Umsetzung der Inklusion noch der dramatischen Finanzsituation vieler nordrhein-westfälischer Kommunen gerecht. Erfolgt keine Gesetzesanpassung, droht die Inklusion deshalb in vielen Bereichen zu scheitern - zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und zum Nachteil ihrer Familien", erklärten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände, Oberbürgermeister Norbert Bude (Städtetag NRW), Landrat Thomas Hendele (Landkreistag NRW) und Bürgermeister Roland Schäfer (Städte- und Gemeindebund NRW).
Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände setzt sich mit dem Ziel des gemeinsamen Lernens von Menschen mit und ohne Behinderung keine bereits in der Vergangenheit von den Schulen so wahrgenommene Aufgabe fort. Vielmehr überträgt das Land den Kommunen eine qualitativ und quantitativ neue Aufgabe. Das bisher als Ausnahme und nur in Form der "Integration" praktizierte gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern wird mit der Inklusion zum Regelfall. Im Falle einer Neuübertragung oder wesentlichen Änderung von Aufgaben durch das Land muss das Land aber auch für die Übernahme der damit bei den Kommunen entstehenden Kosten sorgen. So besagt es das Konnexitätsprinzip in Nordrhein-Westfalens Verfassung. Weil dies hier nicht beachtet wird, halten die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung für verfassungswidrig. Sie bedauern, dass alle ihre Bemühungen und Versuche in der Vergangenheit, das Land zu einer Kostenfolgeabschätzung zu bewegen, erfolglos geblieben sind. Eine so fundamentale Reform des Schulwesens, wie sie die Einführung der Inklusion darstellt, kann nur auf der Basis einer ernsthaften Ermittlung der erforderlichen Ressourcen in Angriff genommen werden.
"Die Kommunen wollen die Inklusion. Kinder und Jugendliche dürfen im Rahmen von inklusivem Lernen aber nicht schlechter gefördert werden als bislang in den Förderschulen. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Qualität der inklusiven Beschulung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen von den sehr unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Kommunen abhängen soll. Das widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen", so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände. Sie üben außerdem Kritik an dem vom Schulministerium geplanten Erlass einer Rechtsverordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke. "Wenn die Landesregierung ihre jetzigen Pläne so umsetzt, dann müsste eine Vielzahl von Förderschulen geschlossen werden und würden durch erzwungene Zusammenschlüsse von Schulen die Schulwege so lang, dass vielen Eltern de facto keine Wahlfreiheit für die Förderschule ihrer Kinder bliebe. Das ist so nicht hinnehmbar", so Bude, Hendele und Schäfer.
Die Konnexitätsrelevanz des Entwurfes zum 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und die Verfassungswidrigkeit des jetzigen Vorgehens der Landesregierung belegt im Detail auch ein Rechtsgutachten des Kölner Staatsrechtlers Prof. Wolfram Höfling (http://www.staedtetag-nrw.de/stnrw/inter/fachinformationen/bildung/065518/index.html ). Mit Blick darauf müssen die Kommunen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen prüfen, falls das Land den Gesetzentwurf nicht grundlegend verändert.
Az.: IV