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StGB NRW-Mitteilung 524/2015 vom 21.09.2015
Pressemitteilung: Last der Flüchtlinge bringt Verwaltungen ins Wanken
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stoßen bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden an ihre Grenzen. Wenn der Zustrom nicht rasch gestoppt oder erheblich reduziert werde, sei in vielen Kommunen eine geordnete Verwaltung nicht mehr möglich. "Profis und Ehrenamtler können nicht mehr, sie stehen mit dem Rücken zur Wand", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Ein vergleichbar hoher Zustrom von Flüchtlingen wie in diesem Jahr sei für die NRW-Städte und -gemeinden 2016 nicht noch einmal zu verkraften. Daher müssten die Kommunen sofort entlastet werden - in finanzieller, personeller und operativer Hinsicht. So müsse der Bund selbst die Hälfte der neuankommenden Asylsuchenden aufnehmen, registrieren und direkt über deren Asylantrag entscheiden. "Dies wäre ein Ausdruck fairer Lastenverteilung", machte Schneider deutlich. Zudem würde dies die Asylverfahren beschleunigen, da der Bund den Druck der hohen Flüchtlingszahlen erstmals direkt zu spüren bekäme.
Äußerst problematisch in ihrer Wirkung seien die Aussagen der Bundesregierung, das Asylrecht kenne keine Obergrenze und Deutschland könne auf längere Sicht mindestens 500.000 Flüchtlinge pro Jahr aufnehmen. "Wenn der Bund großzügig Einladungen ausspricht, muss er auch die Verantwortung dafür übernehmen", legte Schneider da. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Kommunen sämtliche Folgen eines solchen Vorgehens allein tragen müssten.
Darüber hinaus müsse das Asylverfahren für so genannte Armutsflüchtlinge schnellstmöglich geändert werden. Ziel müsse es sein, dass Personen aus sicheren Herkunftsländern mit geringer Chance auf Anerkennung das Asylverfahren von ihrem Heimatland aus betreiben. "Es bringt nichts, diese Menschen erst nach Deutschland kommen zu lassen, um sie dann nach wenigen Monaten wieder in die Heimat zurückzuschicken", betonte Schneider.
Az.: I