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StGB NRW-Mitteilung 201/2015 vom 13.03.2015
Pressemitteilung: Leitung von Grundschulen muss attraktiver werden
Mit großer Sorge betrachten die nordrhein-westfälischen Kommunen den Umstand, dass zum Stichtag 19.02.2015 rund 13 Prozent ihrer Grundschulen ohne eine Schulleitung und ein Drittel ohne Konrektorin oder Konrektor auskommen mussten. "Das kann den Schulträgern nicht gleichgültig sein, da die Schulleiterinnern und Schulleiter die wichtigsten Ansprechpartner für die kommunale Schulverwaltung sind", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die zunehmende Kooperation zwischen Schulen und anderen Bildungseinrichtungen der Städte und Gemeinden.
"Das Land muss die Rahmenbedingungen für Grundschulleiter und -leiterinnen verbessern, damit nicht immer mehr Grundschulen ohne Führungskraft arbeiten müssen", so Schneider. Es könne nicht sein, dass angesichts der zunehmend schwierigen Aufgaben einer Schulleitung in erster Linie auf ein ausreichendes Maß an Idealismus bei den Betroffenen gesetzt werde.
Derzeit entschieden sich nur wenige Grundschullehrer und -lehrerinnen für eine Bewerbung, da aus ihrer Sicht die zusätzliche Arbeit und Verantwortung nicht angemessen durch höhere Bezüge ausgeglichen würden. An dieser Stelle - so Schneider - müsse man ansetzen, wenn man wieder mehr Interessenten für diese Position gewinnen wolle.
Des Weiteren verwies Schneider auf Vorschläge, die der Städte- und Gemeindebund NRW bereits 2008 in einem Positionspapier zur Entwicklung von Schulen unterbreitet hatte. Danach sollte das Interesse von Lehrern und Lehrerinnen an der Leitungsaufgabe auch dadurch erhöht werden, dass ihnen bei der Einstellung von Lehrpersonal mehr Verantwortung übertragen würde. "Wer die Zusammensetzung des Kollegiums mitbestimmen kann, engagiert sich auch stärker für die Wünsche und Bedürfnisse jedes Einzelnen", legte Schneider dar.
Zudem müssten Grundschulleiter und -leiterinnen noch stärker vom regulären Unterricht entlastet werden. Die bisherigen Erhöhungen der Entlastungsstunden seien richtig, aber nicht ausreichend gewesen. Eine professionelle und kontinuierliche Besetzung der Grundschulleitungen liege im ureigensten Interesse der Kommunen als Schulträger.
Az.: IV