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StGB NRW-Mitteilung 533/2004 vom 19.07.2004

Pressemitteilung: Lokale Demokratie stärken

Für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen repräsentativer und direkter Demokratie auf kommunaler Ebene tritt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen im Vorfeld der Kommunalwahl am 26. September 2004 in NRW ein. Rat und Bürgerbegehren sollten nicht als Gegensätze, sondern als sich ergänzende Elemente gesehen werden, machte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Bergkamens Bürgermeister Roland Schäfer, heute in Düsseldorf deutlich. Zehn Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheid hätten bewiesen, dass diese Instrumente praxistauglich seien und von den BürgerInnen angenommen würden.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid dürften aber nicht mit bürokratischen Vorschriften überfrachtet werden, welche die Kommunen zu einem unverhältnismäßigen Aufwand zwingen. „Die jüngst erlassene Verordnung der Landesregierung dazu geht eindeutig in die falsche Richtung“, rügte Schäfer. Diese sieht eine Pflicht der Kommunen vor, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid mit einer Satzung zu regeln und dabei auch Briefwahl vorzusehen. „Die Annahme, dadurch könnten mehr Bürgerbegehren entstehen, ist schlichtweg falsch“, so Schäfer.

Zudem dürfe nicht übersehen werden, dass jedes Bürgerbegehren und jeder Bürgerentscheid auch ein Warnsignal seien - dafür, dass eine Ratsentscheidung von einem erheblichen Teil der Bürgerschaft nicht mitgetragen werde. Daher komme es darauf an, die Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen im Vorfeld von Ratsentscheidungen zu stärken. „Wir empfehlen allen unseren 359 Mitgliedskommunen, von diesem Instrumentarium wie etwa Runde Tische, Planungszellen oder Beiräte intensiv Gebrauch zu machen“, erklärte Schäfer. Wie Bürgerbeteiligung erfolgreich ablaufen könne, habe jüngst das Pilotprojekt Kommunaler Bürgerhaushalt bewiesen. Dabei wird durch intensive, bürgernahe Information sowie Planspiele und Besichtigung wichtiger Investitionsprojekte ein größtmöglicher Konsens über die Verwendung der kommunalen Gelder hergestellt.

Damit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu nachhaltigen, am Gemeinwohl orientierten Entscheidungen führten, müssten bestimmte Mindest-Anforderungen eines Bürgerbegehrens erhalten bleiben:

• Die Verpflichtung, zu jeder politischen Alternative einen Finanzierungsvorschlag mitzuliefern

• Der Ausschluss bestimmter Themenfelder wie die innere Organisation der Verwaltung, den kommunalen Etat oder die Aufstellung von Bauleitplänen. Im letzteren Fall sieht das Baugesetzbuch bereits Anhörungsverfahren vor.

Was für Bürgerbebehren und Bürgerentscheid gelte, treffe auch zu auf Volksinitiative und Volksbegehren - beides Elemente der direkten Demokratie auf Landesebene. Mittels einer Volksinitiative kann der Landtag dazu gebracht werden, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Volksbegehren zielen darauf ab, an Stelle des Landtags neue Gesetze zu erlassen oder bestehende Gesetze zu ändern.

In beiden Fällen müssen zunächst Stimmen gesammelt werden - bei der Volksinitiative von mindestens 0,5 Prozent der stimmberechtigten Bürger und Bürgerinnen in NRW, beim Volksbegehren von mindestens acht Prozent. „Dies sollte am besten durch die Initiatoren geschehen. Eine Verpflichtung der Städte und Gemeinden zur Bereitstellung von Räumen sowie Personal lehnen wir ab“, machte Schäfer deutlich. Erfreulicherweise habe der Landtag am 15.07.2004 bei der Neufassung des Gesetzes über die Volksinitiative diesen Rat befolgt. Jetzt müsse eine ähnliche Regelung - Sammeln der Unterschriften durch die Initiatoren außerhalb kommunaler Räumlichkeiten - auch für das Volksbegehren eingeführt werden.

„Wir sind für direkte Demokratie. Sie kann in besonders kontroversen Fällen als Korrektiv wirken und ist ein effektives Mittel gegen Politikverdrossenheit. Aber direkte Demokratie muss bürgerfreundlich - das heißt einfach zu handhaben - und zugleich kommunalfreundlich sein - das heißt mit überschaubarem Aufwand zu organisieren“, sagte Schäfer abschließend.

Die Anlagen sind im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de, Rubrik: Texte und Medien/Pressemitteilungen 2004 in der Pressemitteilung 37/2004 abzurufen.

Az.: I

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