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StGB NRW-Mitteilung 567/2004 vom 14.07.2004
Pressemitteilung: Luftbuchungen auf dem Rücken der Kinder
Die Pläne des Bundes, Städte und Gemeinden zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu verpflichten, gehen massiv an der Realität vorbei. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin deutlich. Wer dieses Problem mit Zwang zu lösen versucht, hat von der kommunalen Wirklichkeit keine Ahnung, erklärte Schneider heute in Düsseldorf.
Das Argument, die Kommunen hätten als Folge der Hartz IV-Reform genügend Geld zur Verfügung, sei absurd. Die vom Bund zugesagten 2,5 Milliarden Euro Entlastung sind schon für andere Dinge verplant - etwa um die massiven Ausgabensteigerungen bei Jugendhilfe, Behindertenbetreuung oder Seniorenarbeit aufzufangen, so Schneider. Dieses Geld kann nicht zweimal ausgegeben werden.
Mehr Betreuungs-Angebote für Kinder unter drei Jahren seien familienpolitisch sinnvoll und wünschenswert, bekräftigte Schneider. Aber der Bedarf sei in jeder Kommune unterschiedlich und könne nur auf unterschiedliche Weise - unter Einbeziehung aller örtlichen Akteure - gedeckt werden. Neue Vorgaben und Standards bringen uns hier nicht weiter, sagte Schneider.
Ein rascher und deutlicher Ausbau solcher Betreuungs-Angebote sei nur möglich, wenn Bund und Land sich an den Investitionskosten und den laufenden Betriebskosten dauerhaft beteiligten. Woher der Landesanteil in NRW von 300 Millionen Euro, die dafür nach vorsichtiger Schätzung nötig seien, kommen solle, bleibe aber völlig offen. Hier streut die Politik den Eltern Sand in die Augen, rügte Schneider.
Az.: III