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StGB NRW-Mitteilung 221/2014 vom 05.03.2014
Pressemitteilung: Medizinische Versorgung im ländlichen Raum sichern
In ländlichen Regionen wird eine gute ambulante medizinische Versorgung zunehmend schwieriger. Dies betrifft besonders praktische Ärzte und Ärztinnen. Daher fordert der Städte- und Gemeindebund NRW Verbesserungen bei der Ausbildung der Allgemeinmediziner und
-medizinerinnen und eine Optimierung der Bedarfsplanung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. "Es ist nicht als akzeptabel, dass nach Mitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums die hausärztliche Versorgung in 69 Kommunen unmittelbar und in 48 Kommunen auf mittlere Sicht gefährdet ist", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf.
Gerade bei der Ärzteversorgung handele es sich um einen wesentlichen Standortfaktor für die Städte und Gemeinden. Problematisch sei, dass die Kommunen für die Ärzteversorgung nicht zuständig seien. Verantwortlich sind vielmehr Bund und Länder für den Rechtsrahmen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Umsetzung. "Weder die Maßnahmen des Bundes noch das Förderprogramm des Landes NRW, mit dem Ärzte und Ärztinnen eine Starthilfe von 50.000 Euro für eine Arztpraxis erhalten können, konnten bislang den Ärztemangel beheben", machte Schneider deutlich.
Auch werde eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung durch mehrere Entwicklungen erschwert. Zum einen nehme durch den demografischen Wandel die Alterung der Bevölkerung zu. Dadurch steige der Bedarf nach hausärztlicher Versorgung trotz schrumpfender Bevölkerung. Darüber hinaus haben Hausärzte und -ärztinnen mit über 50 Jahren ein vergleichsweise hohes Durchschnittsalter. Daher werden mittel- und langfristig zahlreiche Hausarztstandorte vakant.
Ein Problem - so Schneider - sei das Fehlen wirksamer Steuerungsinstrumente, damit sich Arztinnen und Ärzte dort niederlassen, wo sie gebraucht werden. Wohl hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen mit der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie ein Instrument an der Hand, mit dem effektiver als bislang geplant werden könne. "Aus Sicht des ländlichen Raums kommt es über die Bedarfsplanungsrichtlinie aber nicht zu einer auf die einzelne Kommune zugeschnittenen Versorgung mit Ärzten und Ärztinnen", legte Schneider dar. Hierfür seien die Planungsgebiete immer noch zu groß.
Schon länger sei bekannt, dass mangels Ausbildungskapazitäten zu wenig Allgemeinmediziner/innen die Hochschulen durchlaufen. "Es müssen deutlich mehr Allgemeinmediziner/innen als bisher ausgebildet werden", forderte Schneider. Hierfür müssten an den Universitäten zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Im Übrigen sei es nicht akzeptabel, dass an zahlreichen medizinischen Fakultäten der Fachbereich Allgemeinmedizin überhaupt nicht angeboten wird. "Hier sind Bund und Land NRW gemeinsam gefordert", betonte Schneider. Darüber hinaus müssten Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass für engagierte Allgemeinmediziner/innen der Hausarztberuf wieder attraktiv wird.
Daneben müsse auch eine ausreichende Versorgung mit Fachärzten und -ärztinnen im ländlichen Raum sichergestellt werden. "In von Versorgungsengpässen bedrohten Städten und Gemeinden sollte eine bereits existierende Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern für die fachärztliche Versorgung weiter ausgebaut werden", forderte Schneider.
Az.: III