Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 409/2001 vom 05.07.2001
Pressemitteilung: Mehr Entscheidungsfreiheit
Das vom Land NRW initiierte Modellprojekt "Selbständige Schule NRW Schule 21" verschafft Schulen den erforderlichen Gestaltungsspielraum zur Weiterentwicklung des Schulsystems. Dies liegt voll im Interesse der Städte und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen. "Gleichzeitig sollten aber nicht nur die Schulen, sondern auch die Schulträger einen möglichst großen organisatorischen, personellen und finanziellen Gestaltungsspielraum erhalten", forderte Albert Leifert, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, heute in Drensteinfurt. Dies gelte vor allem für Einrichtung und Organisation eines Projektbüros durch den Schulträger.
Laut Projektskizze erhalten die Schulen ein Sachmittelbudget, in dem Geld vom Land und dem Schulträger zusammenfließt. Die Mittel sind gegenseitig deckungsfähig - sprich: nicht an einzelne Vorhaben gebunden - und lassen sich ins folgende Haushaltsjahr übertragen. In das Sachmittelbudget können von Seiten des Landes beispielsweise Mittel der Lehrerfortbildung, Gelder aus Förderprogrammen sowie einem neu einzurichtenden Innovationsfonds fließen. Der Schulträger kann Mittel der Gebäude-Instandhaltung, Geld für Verbrauchsmaterial, Schulsozialarbeit, kommunale Lehrerfortbildung sowie Mittel aus einem kommunalen Innovationsfonds einbringen.
Problematisch ist, dass es sich hierbei überwiegend um sogenannte innere Schulangelegenheiten handelt, für die das Land zuständig ist und die Kosten zu tragen hat. Da das Projekt nicht klar zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten trennt, besteht aus Sicht der Schulträger die Gefahr, Mittel für Aufgaben einzusetzen, für die das Land zuständig ist. "Das Modellprojekt Selbständige Schule darf nicht zu einer Lastenverschiebung vom Land auf die Kommunen führen", mahnte Leifert.
Da die Kosten der Schulträger für eine Teilnahme an dem Projekt derzeit nicht zu ermitteln sind, bleibt den Kommunen nichts anderes übrig, als sich aufs Geratewohl zu bewerben. Erst wenn das Land eine Kooperationsvereinbarung mit dem jeweiligen Schulträger vorlegt, sind die tatsächlichen Kosten festzustellen.
Unklar ist ferner, ob sich finanzschwache Kommunen an dem Modellprojekt beteiligen können. Die Chance zur Weiterentwicklung des Schulwesens dürfe nicht von der Finanzsituation eines Schulträgers abhängig gemacht werden, betonte Leifert. Auch Städten und Gemeinden mit Haushaltsicherungskonzept müsse das Modellprojekt "Selbständige Schule" offen stehen.
Az.: G/2