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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 198/2016 vom 24.03.2016
Pressemitteilung: Mehr Geld vom Bund für Flüchtlings-Integration
Die positive Entwicklung der Bundesfinanzen muss dazu genutzt werden, die Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge stärker zu unterstützen. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf gefordert: "Es kann nicht angehen, dass der Bund in seinem Haushalt die Schwarze Null für sakrosankt erklärt und gleichzeitig die Städte und Gemeinden an den Lasten der Flüchtlingsunterbringung und -integration zugrunde gehen".
Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen befürchteten, dass durch die Kosten der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts in weite Ferne rückt. Dies betreffe insbesondere die Kommunen im Stärkungspakt, aber bei weitem nicht nur diese. "Die Haushaltssanierungspläne sind größtenteils Makulatur und werden ohne zusätzliche finanzielle Hilfen von Bund und Land nicht einzuhalten sein", warnte Schneider.
Schneider verwies auf die Berechnungen renommierter Institute zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten der Flüchtlingsaufnahme und -integration für das laufende Jahr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln schätzt die Ausgaben auf 19 Milliarden Euro. Das Münchner ifo-Institut nannte kürzlich eine Zahl von 21 Milliarden Euro, und das Kieler Institut für Weltwirtschaft geht sogar von 25 bis 55 Milliarden Euro aus. Schneider machte deutlich, dass ein erheblicher Teil dieser Kosten auf der kommunalen Ebene anfalle: "Dies beginnt bei der Schaffung zusätzlicher Plätze an Kitas, Schulen und in der Offenen Ganztagsschule einschließlich der Betreuung durch speziell geschultes Personal, setzt sich fort bei der Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums, der Durchführung von Sprach- und Integrationskursen bis hin zur Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderungen".
Von einer erfolgreichen kommunalen Integrationsarbeit profitierten neben den Kommunen auch die Länder und der Bund über Mehreinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über Minderausgaben bei den Kosten der Unterkunft. Deshalb müsse der Bund einen stärkeren Finanzierungsbeitrag leisten.
Als Lösung vorstellbar sei eine befristete Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 7,5 Prozentpunkte. "Mit diesen Mehreinnahmen von rund zehn Mrd. Euro könnten die Städte, Gemeinden und Kreise tragfähige Integrationskonzepte umsetzen, wie sie derzeit mit Hochdruck in den Kommunen erarbeitet werden", schlug Schneider vor. Alternativ wären auch eine Anhebung des kommunalen Einkommensteuer-Anteils oder ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft denkbar.
Bei allen drei Optionen könnten die Städte und Gemeinden die Mittel rasch und zielsicher dort einsetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung entfalten. "Diese für die Bewältigung der Integrationsaufgabe unverzichtbaren Mittel müssen im Interesse einer gelingenden Integration rasch und unabhängig von den bereits im Koalitionsvertrag zugesagten Entlastungen - fünf Mrd. Euro ab 2018 - zur Verfügung gestellt werden", betonte Schneider.
Az.: 16.0.10