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StGB NRW-Mitteilung 319/2015 vom 07.05.2015
Pressemitteilung: Mehr Hilfe nötig angesichts höherer Flüchtlingsprognosen
Angesichts der weiter steigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen fordert der Städte- und Gemeindebund NRW eine deutliche Aufstockung der Hilfen durch Bund und Land. "Wenn die Prognosen Wirklichkeit werden, muss Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr mit rund 80.000 zusätzlichen Asylsuchenden rechnen", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes. Deshalb hält der Städte- und Gemeindebund NRW folgende Maßnahmen für geboten:
- Verdopplung der Plätze in den Landes-Aufnahmeeinrichtungen von 10.000 auf 20.000. Nur so ist gewährleistet, dass Flüchtlinge nicht einfach zu den Kommunen durchgereicht, sondern vorher registriert und medizinisch wie psychologisch betreut werden.
- Erhöhung der Kostenpauschale für die Kommunen. Selbst nach der jüngsten Aufstockung liegt der Kostendeckungsgrad erst bei 64 Prozent. Andere Bundesländer erstatten derartige Kosten zu 100 Prozent.
- Übernahme der Kosten für die so genannten Geduldeten durch den Bund und das Land. Rechnet man die Kosten für diesen Personenkreis, für den Kommunen derzeit keine Leistungen erhalten, auf die Pauschale um, beträgt der Kostendeckungsgrad lediglich 15 Prozent.
- Umfassende Erstattung der Krankheitskosten für Asylsuchende nach dem hessischen Modell, wonach das Land alle Kosten von mehr als 10.226 Euro pro Person und Jahr trägt. Die derzeitig bereitgestellten Landesmittel von 3 Mio. Euro sind entsprechend aufzustocken.
- Konzeption eines „Bau- und Umbauprogramms Unterbringung“ für Neu- und Bestandsimmobilien durch das Land.
- Substanzielle und dauerhafte Aufstockung der Hilfen von Bund und Land in Höhe von jeweils 500 Mio. Euro für 2015 und 2016
- Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um den Berg von knapp 200.000 unerledigten Asylanträgen abzuarbeiten und die Asylverfahren zu beschleunigen.
- Öffnung leer stehender Gebäude des Bundes und des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen.
- Rasches Ingangsetzen des Integrationsprozesses für Menschen, die aus den Bürgerkriegsgebieten nach Deutschland gekommen sind und voraussichtlich nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren, als gesamtstaatliche Aufgabe. Integration findet in den Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Familienberatungsstellen und am Arbeitsplatz statt.
- Gleichmäßige Verteilung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, wobei die damit im Zusammenhang stehenden Kosten einschließlich Personal von Bund und Land zu tragen sind.
- Aufstockung der vom Land bereitgestellten 325 zusätzlichen Lehrer/innen-Stellen für den Schulunterricht von Flüchtlingskindern. Denn die meisten sind aufgrund ihrer Traumatisierung und aufgrund fehlender Sprachkenntnisse nicht in der Lage, dem Schulunterricht zu folgen.
- Das Präsidium begrüßt das Vorhaben des Landes NRW, die Bildung von Spielgruppen in Tageseinrichtungen 2015 mit 6 Mio. Euro zu unterstützen. Denn das Heranführen von Asylbewerberkindern über Spielgruppen und Tageseinrichtungen und Tagespflege ist eine wichtige jugendpolitische Aufgabe. Hiermit sind allerdings nicht die zusätzlichen Kosten, die den Kommunen durch die Aufnahme der Asylbewerberkinder in das Regelbetreuungssystem entstehen, abgedeckt. Auch hierfür ist eine nachhaltige Unterstützung durch Bund und Land erforderlich.
Az.: I