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StGB NRW-Mitteilung 590/2017 vom 06.09.2017
Pressemitteilung: Mehr Klarheit beim Unterhaltsvorschuss
Die vom NRW-Landeskabinett beschlossene höhere Beteiligung des Landes am Unterhaltsvorschuss ist aus kommunaler Sicht ein richtiger Schritt. Dies machte Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, heute in Düsseldorf deutlich: "Diese Entscheidung war längst überfällig." Das Land NRW soll nach dem Willen der Landesregierung zukünftig die Hälfte derjenigen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss übernehmen, die nicht vom Bund getragen werden. Nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum 1. Juli 2017 trägt der Bund nun 40 Prozent der Gesamtkosten.
"Angesichts der zu erwartenden Verdoppelung der Kosten beim Unterhaltsvorschuss war es für die Kommunen finanziell von größter Bedeutung, dass das Land seinen Anteil von 20 auf 50 Prozent aufstockt", betonte Schneider. Allerdings werde die Reform bei zahlreichen Kommunen immer noch zusätzliche Kosten verursachen, da der höhere Personalaufwand bei größeren Fallzahlen derzeit nicht erstattet wird.
Der StGB NRW hatte bei den Verhandlungen darauf gedrängt, dass die Kommunen auch dafür eine Entlastung erhalten müssten. Beabsichtigt sei nun, Städte und Gemeinden ab dem 01.07.2019 auch hier besser zu stellen. Dafür soll das Land den Rückgriff auf die säumigen Unterhaltspflichtigen zentral organisieren und selbst vornehmen. "Dies ist ein positives Signal für die Städte und Gemeinden, wenn von einer solchen Regelung auch Altfälle erfasst werden", machte Schneider deutlich. Dies erscheine auch sinnvoll, um die Kommunen personell rasch zu entlasten und keine Doppelzuständigkeit - auch nicht zeitlich begrenzt - zu schaffen. Zudem belegten Beispiele anderer Bundesländer, dass durch eine zentrale Stelle der Anteil erfolgreicher Rückgriffe auf säumige Eltern deutlich erhöht werden konnte.
Für die Kommunen - so Schneider - sei es wichtig, dass die Auswirkungen des Landesgesetzes zum Unterhaltsvorschuss evaluiert werden: "Sollten die Kosten für Städte und Gemeinden höher als erwartet ausfallen, müsste das Land im Jahr 2019 nachjustieren." Auch dürfe die Landesregierung nicht das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel aus den Augen verlieren, eine Bundesratsinitiative zu starten zur frühzeitigen Evaluierung des Unterhaltsvorschussgesetzes auf Bundesebene und nötigenfalls Abschaffung einer Doppelbürokratie zwischen Unterhaltsvorschuss-Stellen und Job-Centern.
Az.: 35.0.13