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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 743/2000 vom 20.12.2000
Pressemitteilung: Mehr Kompetenzen für den Jugendhilfeausschuß
Ausdrücklich begrüßen die Städte und Gemeinden von Nordrhein-Westfalen den Beschluss der Innenministerkonferenz vom 23./24.11.2000, wonach für Jugendämter flexiblere Organisationsformen bundesrechtlich abgesichert werden sollen - unter Beibehaltung der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes. "Die Innenminister folgen damit wörtlich einem Vorschlag des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Lockerung der entsprechenden Vorschriften des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Friedrich Wilhelm Heinrichs, heute in Düsseldorf.
Hintergrund dieser Initiative sind die starren Vorschriften zu Zusammensetzung und Tätigwerden des Jugendhilfeausschusses. Diese machten es fast unmöglich, dem Jugendhilfeausschuss Kompetenzen aus anderen, mit der Jugendhilfepolitik zusammenhängenden Politikfeldern zu übertragen, betonte Heinrichs.
Viele Kommunen haben jedoch erkannt, dass Jugendhilfeaufgaben nicht isoliert zu behandeln, sondern vor allem mit der Familien-, Sozial- und Beschäftigungspolitik zu vernetzen sind. In der Konsequenz wären dem Jugendhilfeausschuss dann weitere Aufgaben zuzuordnen. So ist in der kommunalen Praxis im Rahmen von Modellversuchen bereits erfolgreich die Kombination von Jugendhilfeausschuss und Sozialausschuss erprobt worden.
Da diese Vernetzung organisationsrechtlich umstritten ist, haben sich die Fachausschüsse und Gremien des StGB NRW wiederholt dafür ausgesprochen, das Sozialgesetzbuch VIII (Bundesrecht) zu ändern. Ziel ist es, dem Jugendamt im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes mehr Einwirkungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Lebenslage von Kindern und Jugendlichen zu verschaffen. Damit würde auch der Entwicklung Rechnung getragen, dass die Kommunen zur Optimierung der Verwaltungspraxis zunehmend auf fachübergreifende Lösungen setzen.
Az.: III/2 807-2