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StGB NRW-Mitteilung 434/2015 vom 03.07.2015

Pressemitteilung: Mehr Platz für Flüchtlinge in Landeseinrichtung

Das Land muss die Kapazitäten seiner Erstaufnahme-Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylsuchende deutlich aufstocken. Dies ist angesichts der vorübergehenden Schließung der Unterkunft in Dortmund-Hacheney wegen extremer Überbelegung deutlich geworden. "Es geht nicht an, dass die Neuankömmlinge ohne gründliche Untersuchung gleich an die Städte und Gemeinden weitergeschoben werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Die Erstaufnahme-Einrichtungen hätten die Aufgabe, die Personalien der Flüchtlinge aufzunehmen und diese auf ihren Gesundheitszustand zu überprüfen. Zudem müssten die Asylsuchenden nach teils monatelanger Flucht die Gelegenheit haben, zur Ruhe zu kommen. "Dass hier der Bedarf steigen wird, ist seit Monaten bekannt", machte Schneider deutlich. Daher habe der Städte- und Gemeindebund NRW bei seinen 359 Mitgliedskommunen dafür geworben, geeignete Gebäude für Erstaufnahme-Einrichtungen dem Land rasch anzubieten. "Wir stehen zu unserem Wort und helfen, wo wir können", so Schneider.

Land und Kommunen müssten gemeinsam darauf hinwirken, dass die Situation nicht außer Kontrolle gerate. "Wenn sich Engpässe bei der Unterbringung in Erstaufnahme-Einrichtungen abzeichnen, sollte das Land frühzeitig gemeinsam mit den Kommunen nach Lösungen suchen", betonte Schneider. Dafür wären beispielsweise örtliche Krisenstäbe einzurichten.

Jetzt komme es darauf an, dass die vom jüngsten Flüchtlingsgipfel auf Bundesebene eingesetzte Arbeitsgruppe eine tragfähige Lösung finde für die Finanzierung der Flüchtlingsversorgung. Im Übrigen sei das Land weiter in der Pflicht, die Kosten der so genannten geduldeten Asylsuchenden von rund 500 Mio. Euro jährlich zu übernehmen. "Dieser Ausgabenblock droht die Haushalte vieler Städte und Gemeinden zu sprengen", warnte Schneider.

Az.: I

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