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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 267/2003 vom 14.03.2003
Pressemitteilung: Mehr Schatten als Licht
In der Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder sind positive Signale für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen enthalten. Dies erklärte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider: Einzelne Fingerzeige zur Sanierung der kommunalen Finanzwelt können jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass vieles unklar oder geradezu kontraproduktiv ist.
Positiv sei vor allem, dass sich der Bundeskanzler klar für eine Modernisierung der Gewerbesteuer ausgesprochen habe. Dem Denkmodell des BDI, welches auf einer Abschaffung dieser im Verhältnis Kommunen-Wirtschaft zentralen Steuer hinauslaufen würde, werde damit eine Abfuhr erteilt. Richtig im Sinne einer Sanierung der kommualen Finanzlage sei auch die Bestätigung des Zeitplans für die Gemeindefinanzreform. So sollen nach Aussagen des Bundeskanzlers die ersten Reformgesetze dazu bereits am 1.1.2004 in Kraft treten.
Als enttäuschend seien jedoch die Aussagen des Kanzlers zum Investitionsprogramm. Unsere Kommunen brauchen frisches Geld in Form von Soforthilfen. Billige Kredite und Zuschüsse, die einen Eigenanteil zur Bedingung haben, nützen nichts, machte Schneider deutlich. Auch der Rückgriff auf 800 Millionen Euro aus der Flutopferhilfe sei nichts als ein Etikettenschwindel. Schließlich handele es sich hier um originär kommunale Mittel.
Keine Entlastung sei von dem Steuervergünstigungsabbau-Gesetz zu erwarten, da der Bundesrat dieses ohnehin heute abgelehnt habe. Zudem würden die Einnahmen aus der geplanten Abgeltungssteuer in jedem Fall weit hinter den prognostizierten Milliarden Euro zurückbleiben, erklärte Schneider. Hier handelt es sich um eine klassische Luftbuchung, so Schneider.
Auch die bei der Sozialhilfe in Aussicht gestellte Entlastung für die Kommunen sei mehr als vage. So stehe noch längst nicht fest, wer künftig zu den erwerbsfähigen Sozialhilfe-Empfängern gerechnet werde, für die der Bund mit einem eigenen Leistungsgesetz (Arbeitslosengeld II) aufkommen soll. Hier von Milliarden-Einsparungen zu sprechen, ist mehr als blauäugig. Sollten die Kommunen tatsächlich in diesem Bereich Geld sparen können, so müssten diese Mittel auch den Kommunen zur freien Verfügung verbleiben. Keinesfalls dürfte dieser Zugewinn an finanziellem Spielraum wieder durch neue Pflichten - etwa die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Null- bis Dreijährige - zunichte gemacht werden.
Az.: G/2