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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 91/2004 vom 20.01.2004
Pressemitteilung: Mehr Soli geht nicht
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind von den Beschlüssen des Bundestags und des Bundesrates zur Gewerbesteuer und zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe tief enttäuscht. Die angekündigte Gemeindefinanzreform ist aus Sicht der Kommunen gescheitert. Die angekündigte Gesamt-Entlastung der Kommunen durch Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Höhe von mehreren Milliarden Euro sind absolut unrealistisch. Zumindest in Nordrhein-Westfalen wird diese Entlastung bei erwerbsfähigen Sozialhilfe-Empfängern, die ab 2005 von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, durch Kosten in mindestens gleicher Höhe für die Unterkunft sämtlicher Arbeitslosengeld II-Bezieher und Sozialhilfe-Empfänger aufgezehrt, erklärte heute in Düsseldorf der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
In strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens lägen die neu auf die Kommunen zukommenden Kosten deutlich über den eingesparten Sozialhilfe-Aufwendungen. Auch die beschlossene Verbesserung für die gemeindlichen Steuereinnahmen speise sich fast ausschließlich aus einer Absenkung der Gewerbesteuerumlage, so Schneider. Unter diesen Voraussetzungen seien Städte und Gemeinden weder bereit noch in der Lage, zusätzliche Finanzmittel zum Ausgleich von Strukturschwäche in den Kommunen der neuen Bundesländer bereitzustellen.
Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ist vereinbart worden, dass die Länder von 2005 bis 2009 Umsatzsteuer-Anteile von gut einer Milliarde Euro jährlich an den Bund abgeben sollen, die dieser an die neuen Länder zur Weitergabe an die Ostkommunen weiterleitet. In der zweiten Ergänzung zum Landeshaushalt respektive zum Gemeindefinanzierungsgesetz für 2004/2005 will das Land NRW nun den eigenen Anteil komplett auf die Kommunen abwälzen. Allein für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen würde dies eine zusätzliche Belastung von 220 Millionen Euro jährlich bis zum Jahr 2009 ausmachen.
In einer Zeit der Rekord-Defizite in den Verwaltungshaushalten, in der Städte und Gemeinden die laufenden Ausgaben über Kassenkredit finanzieren müssen, lassen sich den Kommunen nicht ständig neue Lasten aufbürden. Die Bekämpfung der Strukturschwäche in den neuen Bundesländern und deren Kommunen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein den Städten und Gemeinden im Westen zugeschoben werden darf, machte Schneider die Position des Städte- und Gemeindebundes NRW deutlich.
Az.: IV