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StGB NRW-Mitteilung 151/2014 vom 12.02.2014
Pressemitteilung: Mehrkosten schulischer Inklusion zu erstatten
Heute hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen bei einer Sondersitzung in Düsseldorf folgenden Beschluss gefasst:
- Das Präsidium bestätigt die Positionierung der Geschäftsstellen der kommunalen Spitzenverbände in den Verhandlungen mit dem Land über einen Ausgleich der mit der schulischen Inklusion verbundenen Kosten. Dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Konnexität für sämtliche Investitions- und Sachkosten.
- In Bezug auf die personellen Mehrkosten fordern die kommunalen Spitzenverbände auch die Einbeziehung der Kosten für Integrationshelfer/Inklusionshelfer. Maßgebend ist der Kostenumfang, der durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz adäquat kausal verursacht wird. Zu dessen dauerhafter Finanzierung muss sich das Land verpflichten. Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige Revision. Das von der Landesregierung vorgeschlagene Monitoring ohne jegliche Finanzierungsverpflichtung würde das diesbezügliche Kostenrisiko vollständig auf die Kommunen übertragen.
- Sollte sich das Land hierzu nicht bis zur Sitzung des Gesamtvorstandes der kommunalen Spitzenverbände am 17.2.2014 bereit finden, empfiehlt der Städte- und Gemeindebund NRW seinen Mitgliedsstädten und -gemeinden, die Konnexitätsrelevanz des Inklusionsprozesses vom Verfassungsgerichtshof in Münster klären zu lassen.
"Wir erkennen an, dass die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen im Landtag den berechtigten Anliegen der Städte und Gemeinden ein Stück weit entgegengekommen sind", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer. "Jetzt kommt es darauf an, dass auch für die zusätzlichen Personalkosten bei Inklusion - insbesondere der Inklusionshelfer/innen - eine dauerhafte und auskömmliche Finanzierung durch das Land stattfindet ". Entscheidend sei, was die Landesregierung bis zum kommenden Montag, 17.02.2014, anbiete.
Az.: IV