Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 437/2018 vom 03.07.2018
Pressemitteilung: Mittelabruf bei Gute Schule 2020 im Zeitplan
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW sind überzeugt, dass die Kommunen alle Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" fristgerecht abrufen werden. "Die Kommunen nutzen das Programm, um Schulen zu sanieren und zu modernisieren sowie für den Ausbau der digitalen Schulinfrastruktur in NRW. Ein erheblicher Teil der Mittel ist bereits für konkrete Maßnahmen verplant, der Abruf der Mittel erfolgt aber schrittweise. Die aktuelle Höhe des Abrufs der Fördermittel sagt nichts über den Stand der kommunalen Investitionen aus. Selbstverständlich sind die kommunalen Schulträger auf die Gelder angewiesen und auch willens, diese abzurufen", machten die Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy (Städtetag NRW), Dr. Martin Klein (Landkreistag NRW) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund NRW) heute in Düsseldorf deutlich.
Das Finanzministerium NRW hat in einem Bericht an den Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtages Zahlen der NRW.Bank über den Stand des Mittelabrufs zum 31.05.2018 veröffentlicht. Danach haben die Städte, Kreise und Gemeinden in den ersten 17 Monaten des Programms 289 Millionen Euro der zur Verfügung gestellten Mittel abgerufen. Sie müssen bis zum Jahresende 2018 zumindest die für 2017 vorgesehenen Beträge - 500 Millionen von insgesamt zwei Milliarden Euro - abrufen, damit diese Gelder nicht verfallen. Die kommunalen Spitzenverbände haben eine Erhebung gestartet, um zu ermitteln, wie sich der genaue Planungsstand in Nordrhein-Westfalen derzeit darstellt. Mit belastbaren Ergebnissen wird im Laufe des Sommers gerechnet.
"Nach ersten Rückmeldungen aus den Kommunen können wir davon ausgehen, dass die Gelder pünktlich zum Jahresende 2018 abgerufen werden und sich der Mittelabruf zum Ende des Programms 2020 kontinuierlich beschleunigen wird", erläuterten die Hauptgeschäftsführer Dedy, Klein und Schneider. Dieser Verlauf entspreche den Erfahrungen mit ähnlichen Förderprogrammen in der Vergangenheit, da eine sinnvolle Nutzung der Gelder auch mit dem nötigen Vorlauf geplant werden müsse.
In der überwiegenden Anzahl der Fälle seien die politischen Entscheidungen, für welche Projekte Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" eingesetzt werden sollen, längst getroffen, ergänzten Dedy, Klein und Schneider: "Allerdings darf nicht vergessen werden, dass es auch für Kommunen angesichts der enormen Nachfrage nach Handwerkerleistungen oft sehr schwierig ist, Unternehmen zu finden, welche die Leistungen in dem vorgesehenen Zeitraum und zu einem akzeptablen Preis-Leistungs-Verhältnis erbringen wollen. Punktuelle Förderprogramme führen daher immer auch zu Engpässen, die bei einer langfristigen finanziellen Unterstützung vermieden werden können".
Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände wiesen auf weitere Umstände hin, die ein bewusstes Verschieben des Mittelabrufs sinnvoll machen: "Viele Kommunen nutzen die Mittel aus dem Programm ‚Gute Schule 2020’ für umfangreiche Vorhaben, die eine zusätzliche Kreditaufnahme erfordern. Die Kämmerer nehmen zunächst diese Kredite auf, um sich die aktuell günstigen Zinskonditionen zu sichern. Erst danach werden die nicht vom Zinsanstieg betroffenen Mittel aus ‚Gute Schule 2020’ in Anspruch genommen. Zudem müssen die Kämmereien darauf bedacht sein, Strafzinsen zu vermeiden, die entstehen, wenn Gelder abgerufen, aber nicht direkt verbaut werden können." Insofern sei auch bei Kommunen, die noch keine Mittel aus dem Programm abgerufen haben, nicht automatisch anzunehmen, dass diese keine Investitionen tätigen.
Investitionen im Bildungsbereich stünden bei den Kommunen auf der Prioritätsliste ganz oben, betonten die Vertreter der drei Spitzenverbände. Dies zeige auch das aktuelle Kommunalpanel 2018 der KfW-Bank. Dieses bescheinigt den Kommunen einen starken Anstieg der Investitionen im Bildungsbereich, stellt allerdings zugleich den größten Investitionsbedarf im Bereich Schule und Erwachsenenbildung in Höhe von rund 47 Milliarden Euro bundesweit fest. Die Unterstützung bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sei daher dringend erforderlich.
Az.: 42.4.5