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StGB NRW-Mitteilung 218/2013 vom 01.03.2013
Pressemitteilung: Mitverantwortung des Landes beim U3-Ausbau
In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden läuft der Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige auf Hochtouren. "Die Kommunen unternehmen aktuell erhebliche Anstrengungen, um möglichst allen Wünschen der Eltern gerecht zu werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Dies habe eine Umfrage des kommunalen Spitzenverbandes zum U3-Ausbau ergeben.
Von den 128 Jugendämtern im Mitgliedsbereich des Städte- und Gemeindebundes NRW haben sich 78 daran beteiligt. Überwiegend gaben die Kommunen an, dass sie voraussichtlich zum 1. August 2013 den Rechtsanspruch auf einen U3-Platz erfüllen können. "Damit wird nach aktueller Prognose die Mehrzahl der kreisangehörigen Kommunen ein bedarfsgerechtes Angebot realisieren", betonte Schneider. Allerdings hätten einige Kommunen darauf hingewiesen, dass auch zum Stichtag 01.08. voraussichtlich noch U3-Plätze fehlen würden. Als Gründe wurden insbesondere der Mangel an Fachkräften, fehlende Gebäude und Grundstücke sowie unzureichende finanzielle Ressourcen genannt.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat bereits 2012 einen Aktionsplan für den U3-Ausbau veröffentlicht. Dieser enthält zielführende Ansätze wie einen weiteren Krippengipfel auf Bundesebene sowie flexible Lösungen beim Personal und bei den Räumlichkeiten. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass weder der Bund noch das Land NRW auch nur einen Punkt aus dem Aktionsplan des Städte- und Gemeindebundes NRW zum U3-Ausbau umgesetzt haben", monierte Schneider. Und dies, obwohl die Forderungen nach wie vor aktuell seien und den Kommunen den erforderlichen Spielraum verschafft hätten.
Für die Jugendämter sei der 15.03.2013 ein wichtiges Datum. Denn bis zu diesem Zeitpunkt müsse der Bedarf an U3-Plätzen an das Land gemeldet werden. "Auch bei einer späteren Meldung seitens der Eltern steht das Land in der Pflicht einer Mitfinanzierung", machte Schneider deutlich. Die Landesregierung müsse daher gesetzlich sicherstellen, dass auch nach Ablauf dieser Frist jeder erforderliche U3-Platz vom Land mitfinanziert werde. "Ansonsten hätten die Kommunen das Risiko von nach dem 15.03.2013 mitgeteilten Betreuungswünschen der Eltern zu tragen", hob Schneider hervor.
Zudem seien die Jugendämter nicht in der Lage, bei einem Antrag auf Betreuung den Eltern sofort einen U3-Platz zur Verfügung zu stellen. "Hierfür ist vielmehr ein ausreichender Vorlauf erforderlich, der landesgesetzlich geregelt werden muss", forderte Schneider. Eine sechsmonatige Frist, wie es sie bereits in Baden-Württemberg und Sachsen gebe, schaffe für die Eltern wie auch für die Jugendämter Klarheit und Planungssicherheit.
Ausdrücklich zu begrüßen sei die Arbeit der so genannten Task-Force seitens des Landes NRW. Diese berät Träger und Einrichtungen unbürokratisch zum U3-Ausbau. Aber erst nach dem 15.03.2013 - so Schneider - könnten die Jugendämter den Platzbedarf genauer einschätzen. Ab diesem Zeitpunkt dürfte dann auch der Beratungsbedarf vor Ort deutlich ansteigen. Vor dem Hintergrund der landespolitischen Verantwortung für den U3-Ausbau müsse daher das Beratungsangebot des Landes deutlich ausgeweitet werden.
Az.: III