Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 122/2000 vom 05.03.2000
Pressemitteilung: Mitverantwortung für Zwangsarbeiter-Schicksal
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen zu Ihrer Verantwortung, was die Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen während des Zweiten Weltkriegs angeht. Dies sei angesichts millionenfachen Unrechts selbstverständlich, auch wenn die kommunale Selbstverwaltung damals praktisch aufgehoben war und die Städte und Gemeinden kaum Handlungsspielraum bei der Bewältigung ihrer Aufgaben besaßen, machte NWStGB-Präsident Albert Leifert MdL heute in Düsseldorf deutlich.
"Die Kommunen werden sich an der finanziellen Wiedergutmachung beteiligen", widersprach Leifert anderslautenden Berichten. Für das Leid der zahllosen Menschen könne es keine angemessene Entschädigung in Mark und Pfennig geben. Dennoch sei die Art der Wiedergutmachung, wie sie durch die Bundesstiftung vorgesehen ist, sinnvoll und notwendig.
Dabei sei eine direkte Mitgliedschaft von Kommunen bei der Stiftung nicht entscheidend. Aufgrund des föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland sei dies nach Einschätzung von Experten wohl auch nicht möglich. Dennoch würden die Städte und Gemeinden ihren Anteil an den finanziellen Lasten über den kommunalen Finanzausgleich mittragen, sofern das Land dies für richtig ansieht.
Nach derzeitiger Planung sollen die Länder ein Drittel des Bundesanteils der Stiftung - von 5 Milliarden Mark rund 1,6 Milliarden Mark - übernehmen. Nach dem bisher üblichen Verteilungsschlüssel unter den Bundesländern bedeutete dies - so Leifert - einen Anteil von rund 320 Millionen Mark für Nordrhein-Westfalen. Im Übrigen sei die Stiftung nicht die einzige Möglichkeit, für ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen Wiedergutmachung zu leisten. Viele Kommunen hätten bereits mit Erfolg Austauschprogramme organisiert und unterstützten Reisen der Betroffenen zu ihrer früheren Arbeitsstätte.
Parallel zu den Bemühungen um Wiedergutmachung für Zwangsarbeiter haben die Städte und Gemeinden in NRW ihre Forschung intensiviert. "Die Archivare und Archivarinnen sind sensibilisiert für das Thema", berichtete Leifert. In vielen Kommunen gebe es nur wenige Dokumente, die die Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Zwangsarbeiterinnen eindeutig belegten. Anderswo sei die Datenlage ausreichend bis gut. "Die Städte und Gemeinden bemühen sich, allen Betroffenen, die Informationen über ihr Schicksal zwischen 1939 und 1945 suchen, präzise Auskunft zu geben", erklärte Leifert.
Az.: G/2