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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 617/2001 vom 05.10.2001
Pressemitteilung: Mobilfunk kein Großstadt-Privileg
Eine strikte Umsetzung der UMTS-Lizenzvorgaben, wonach bis Ende 2003 gut die Hälfte der Bevölkerung Zugang zu der neuen Mobilfunk-Technik erhalten soll, lässt gravierende wirtschaftliche Nachteile für die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens befürchten. "Die Netzbetreiber werden durch diese Vorgaben zu einer Konzentration der Investitionen auf die Ballungszentren gezwungen - mit der Folge, dass die übrigen Räume des Landes erst deutlich später von der neuen Mobilfunk-Technik profitieren können", warnte heute der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert, auf einer Sitzung des Präsidiums in Düsseldorf.
Für die Kommunen, die betroffenen Bürger und Betriebe sei diese Zurücksetzung nicht hinzunehmen. Ein Zurückfallen ländlicher Gebiete wegen höherer Investitionskosten auf Seiten der Netzbetreiber sei mit dem grundlegenden Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen im gesamten Lizenzgebiet zu schaffen, nicht zu vereinbaren.
Der Städte- und Gemeindebund NRW erwartet von den Netzbetreibern, beim Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur bis an die Grenze des technisch Möglichen sowie emissions- und wettbewerbsrechtlich Machbaren zu gehen - etwa durch gemeinsame Nutzung von Antennen-Standorten. Damit könnte die Versorgung mit neuen Mobilfunk-Diensten auch außerhalb der Ballungszentren forciert werden. Zudem besteht der Verband darauf, die Kommunen bei der Ausweisung von Mobilfunk-Standorten - entsprechend der jüngst geschlossenen Rahmenvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und der Netzbetreiber - zu beteiligen und einvernehmlich nach Lösungen zu suchen.
Besondere Beachtung verdient nach Auffassung des kommunalen Spitzenverbandes der Sorge der Bevölkerung vor Elektro-Smog. Grundlage der Überprüfung auf gesundheitliche Verträglichkeit ist die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Die darin festgeschriebenen Grenzwerte schließen nach heutigem Erkenntnisstand gesundheitliche Beeinträchtigungen aus. Dennoch setzt sich der Städte- und Gemeindebund dafür ein, die Forschung zu elektromagnetischen Feldern zu intensivieren, um auch künftig den Gesundheitsschutz sicherzustellen.
Az.: G/2