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StGB NRW-Mitteilung 681/2015 vom 18.11.2015
Pressemitteilung: Moderate Sperrklausel für Räte in NRW
Städte und Gemeinden begrüßen den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Verfassung für das Land NRW und wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Ziel, für Kommunalwahlen eine Sperrklausel von 2,5 Prozent der Stimmen einzurichten. "Ein solches Quorum ist nötig für die Funktionsfähigkeit unserer Räte in den Städten und Gemeinden", erklärte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Eckhard Ruthemeyer, heute in Düsseldorf vor dem Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes.
Seit dem Wegfall der 5-Prozent-Sperrklausel im Jahre 1999 haben in die NRW-Räte immer mehr Einzelkandidat/innen und politische Kleingruppen Einzug gehalten. "Dies macht die Organisation von Mehrheiten für politisch wichtige Beschlüsse in den Kommunen vielfach unmöglich", legte Ruthemeyer dar. Außerdem führe die Vielzahl an Fraktionen und Gruppierungen in den Räten dazu, dass die Sitzungen immer länger dauerten. Dies überfordere viele Ratsmitglieder, die dieses Ehrenamt neben dem Beruf ausüben. Zudem schade ein von Geschäftsordnungsanträgen und Profilierungsreden geprägter Sitzungsverlauf dem Ansehen der Ratsarbeit insgesamt.
"Wir müssen unsere Räte wieder arbeitsfähig machen", machte Ruthemeyer deutlich. Angesichts der Komplexität der Themen in der Kommunalpolitik und der chronischen Finanznot der Kommunen drohe die Gefahr, dass immer weniger Menschen diese Aufgabe übernehmen. Daher müsse die Politik alles daran setzen, die Arbeit der kommunalen Vertreter/innen zu erleichtern - nicht zuletzt durch klare politische Strukturen in den Räten. Eine moderate Sperrklausel von 2,5 Prozent - so Ruthemeyer - sei mit dem demokratischen Grundgedanken vereinbar, dass in den Räten sämtliche politischen Strömungen ihrer zahlenmäßigen Stärke nach vertreten sind.
Az.: 13.0