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StGB NRW-Mitteilung 332/2017 vom 17.05.2017
Pressemitteilung: Nationaler Integrationspreis an die Stadt Altena
Der Städte- und Gemeindebund NRW beglückwünscht die Stadt Altena und ihren Bürgermeister Dr. Andreas Hollstein zur Auszeichnung durch den Nationalen Integrationspreis. Dieser wird einer Delegation der Stadt heute in Berlin von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Rahmen einer Feierstunde übergeben. "Der Preis zeigt, dass gerade kleine Kommunen in Nordrhein-Westfalen Vorbildliches bei der Integration geflüchteter Menschen leisten", erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.
Der Nationale Integrationspreis der Bundeskanzlerin wurde im Mai 2016 auf der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg von der Bundesregierung ins Leben gerufen. 33 Organisationen können einer Jury in jedem Jahr jeweils einen Vorschlag vorlegen. Die Stadt Altena war vom Deutschen Städte- und Gemeindebund vorgeschlagen worden. Denn das dort praktizierte Leitbild "Vom Flüchtling zum Altenaer Mitbürger" sei beispielgebend für die schnelle und nachhaltige Integration von Migrantinnen und Migranten in die Gesellschaft vor Ort, führte Schneider aus.
"Die Verleihung des Preises ist als Würdigung des besonderen kommunalen und bürgerschaftlichen Engagements der Menschen bundesweit zu verstehen", hob Schneider hervor. Dies lasse hoffen, dass viele Menschen in Altena und in anderen Kommunen den Preis zum Anlass nähmen, selbst in ihrem Gemeinwesen aktiv zu werden und gemeinsam an einer Stadt für alle Generationen - unabhängig von der Herkunft der Mitbürger/innen - zu arbeiten.
Die Auszeichnung mache auch deutlich, das gerade in Nordrhein-Westfalen die Integration Geflüchteter mit besonderem Nachdruck vorangebracht werde. "Dieses Land kann als Wiege der Industrialisierung auf 150 Jahre Eingliederung von Zugewanderten zurückblicken", betonte Schneider. Allerdings bleibe die Integration eine Daueraufgabe für kommende Generationen. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe bereits vor zwei Jahren auf die Herausforderungen hingewiesen und unterstütze seine 359 Mitgliedskommunen aktiv durch Informationsaustausch und politische Arbeit. "Integration gibt es nicht zum Nulltarif, und Bund wie Land sind aufgefordert, ihren Anteil an den daraus entstehenden Kosten zu übernehmen", mahnte Schneider. Somit sei auch die künftige NRW-Landesregierung in der Pflicht, die Integrationspauschale des Bundes ungeschmälert an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten.
Az.: 16.0.10