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StGB NRW-Mitteilung 404/2000 vom 05.08.2000
Pressemitteilung: Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde
Der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute die Verfassungsbeschwerden von 11 Kommunen gegen das NRW-Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) als unzulässig zurückgewiesen. Der Nordrhein-Wesfälische Städte- und Gemeindebund (NWStGB) bedauert, dass das Gericht nicht in eine Sachprüfung eingestiegen ist.
Der NWStGB fordert nunmehr den neuen Landtag auf, die Landeserstattung für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber an die tatsächliche Verweildauer, zumindest aber an die durchschnittliche Verweildauer von 23 Monaten anzupassen. Des weiteren ist die Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen anzupassen.
Der NWStGB fordert weiterhin, sämtliche nicht dem Zuweisungsverfahren unterliegende Personen in ein Zuweisungsverfahren einzubeziehen, auf die Quote nach dem FlüAG anzurechnen und den Kommunen die Kosten für diesen Personenkreis aus Landesmitteln zu erstatten .
Az.: G/2