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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 34/2014 vom 12.12.2013
Pressemitteilung: Notprogramm für NRW-Kommunen
Die aktuelle Studie von Ernst & Young zur Entwicklung der kommunalen Schulden in Deutschland und speziell in Nordrhein-Westfalen belegt, dass die Kommunen in NRW aus eigener Kraft nicht aus der Schuldenfalle herauskommen können. "Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden rasch und spürbar unterstützen", forderte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf. Nur so ließe sich ein Auseinanderfallen der kommunalen Familie in reiche, attraktive Gemeinden und finanziell schwache, unattraktive Kommunen verhindern.
Bei der Verhandlung des Koalitionsvertrages auf Bundesebene hätten CDU/CSU und SPD richtig erkannt, dass die Kommunen der zentrale Bestandteil des Gemeinwesens seien. In den Städten und Gemeinden wird das öffentliche Leben organisiert, und dort nehmen Bürgerinnen und Bürger die öffentliche Daseinsvorsorge wahr. "Die Entlastungen, die im Koalitionsvertrag festgehalten sind, reichen aber nicht aus, um die kommunale Finanzmisere dauerhaft zu überwinden", betonte Schneider.
So sei die angekündigte Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Behinderte von fünf Mrd. Euro jährlich ein Schritt in die richtige Richtung. Problematisch sei aber, dass im Vertragsentwurf keine verbindliche Zusage zum Zeitpunkt der Entlastung enthalten sei. Darüber hinaus müsse die Entlastung wegen der prognostizierten Zunahme der Fallzahlen dynamisch ausgestaltet werden, um die Kommunen dauerhaft finanziell zu unterstützen.
"Städte und Gemeinden in NRW fordern zur Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit ein Fünf-Punkte-Notprogramm", machte Schneider deutlich. So müsse der Bund als erstes die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit rund 15 Mrd. Euro jährlich - Kosten in NRW rund vier Mrd. Euro - vollständig übernehmen. In jedem Fall müsse der Kostenbeitrag des Bundes an den Bedarf angepasst werden.
Des Weiteren fordern die Kommunen, dem Bund wieder die Möglichkeit einzuräumen, kommunale Aufgaben direkt zu finanzieren. "Nur so kann der Bund seiner Finanzierungsverantwortung bei gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie der Eingliederungshilfe oder dem U3-Ausbau gerecht werden", betonte Schneider. Flankiert werden müsse diese Möglichkeit einer direkten Finanzbeziehung zwischen Bund und Kommunen durch ein verfassungsmäßig verankertes Konnexitätsprinzip auf Bundesebene. Dies sei erforderlich, damit die Kommunen vor neuen Aufgaben ohne Finanzierungsbeitrag des Bundes geschützt werden könnten.
Drittens fordern die Kommunen vom Land NRW eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs. "Ohne die Erhöhung der Verbundquote, dem Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern des Landes, auf den bis Mitte der 1980er-Jahre geltende Wert von 28,5 Prozent - heute 23 Prozent -, ist eine auskömmliche kommunale Finanzausstattung nicht zu gewährleisten", machte Schneider deutlich.
Viertens fordern Städte und Gemeinden die Auflage eines kommunalen Infrastrukturprogramms West. "Nur mit einem Infrastrukturprogramm West können die NRW-Kommunen den Trading-down-Effekt aus explodierenden Soziallasten, stagnierenden Steuereinnahmen, kaputter Infrastruktur und zunehmender Unattraktivität für Investoren und Neubürger durchbrechen", legte Schneider dar. Von einem solchen Infrastrukturprogramm würden alle staatlichen Ebenen profitieren. Die zusätzlichen Steuereinnahmen infolge des Wirtschaftswachstums nach einem solchen Impuls kämen zuerst dem Bund und den Ländern zugute.
Nicht zuletzt müsse für die Verlegung von Breitbandkabel mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, so Schneider. Ohne schnelles Internet bestehe gerade für den ländlichen Raum die Gefahr, von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt zu werden.
Az.: IV