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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 276/2016 vom 31.03.2016
Pressemitteilung: NRW-Kommunen auch 2015 im Minus
Trotz guter Entwicklung der Einnahmen waren die NRW-Kommunen auch im Jahr 2015 weit von einem kassenmäßigen Ausgleich ihrer Haushalte entfernt. "Der gestern vom statistischen Bundesamt mitgeteilte Finanzierungsüberschuss von 3,2 Milliarden Euro für die Kommunen in Deutschland täuscht leider darüber hinweg, dass Reichtum und Armut sehr ungleich verteilt sind", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, deutlich. Während beispielsweise die Kommunen in Bayern einen Überschuss von rund 1,4 Mrd. Euro und die baden-württembergischen Kommunen von rund 890 Millionen Euro erzielten, wiesen die nordrhein-westfälischen Kommunen im Jahre 2015 immer noch einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von -583 Millionen Euro auf. Dieses Defizit drohe bei steigenden Ausgaben für die Flüchtlingsunterbringung und -integration deutlich zu steigen.
"Deshalb bestehen wir darauf, dass die Kommunen bei der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung deutlich besser gestellt werden", so Schneider. Aufgrund einer Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember letzten Jahres sollen die Städte und Gemeinden in Summe zwar pro Flüchtling eine Erstattung von 10.000 Euro pro Jahr erhalten. Finanzielle Anreize für Kommunen zur Errichtung von Landeseinrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung und die unterschiedliche Erfüllung der Aufnahmequote von Flüchtlingen führten aber dazu, dass der tatsächliche Erstattungsbetrag längst nicht bei allen Kommunen die Marke von 10.000 Euro erreiche. Teilweise erhielten die Städte und Gemeinden lediglich rund 6.000 Euro pro zugewiesenem Flüchtling.
"Auch wenn wir Verständnis für finanzielle Anreize zur Schaffung von Landeseinrichtungen in der Notsituation im Herbst des vergangenen Jahres haben, dürfen diese aber nicht aus kommunalen Mitteln finanziert werden", mahnte Schneider. Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation sei es den Städten und Gemeinden nicht zumutbar, eine Finanzierungslücke bei der Flüchtlingsbetreuung in den Haushalten zu kompensieren. "Das Land ist daher aufgefordert, mit zusätzlichen Landesmitteln diejenigen Kommunen im Lande zu unterstützen, die derzeit aufgrund der gesetzlichen Systematik und der falschen Zuweisungspraxis der Bezirksregierungen weit entfernt sind von der 10.000 Euro-Marke", forderte Schneider. Außerdem müsse mit diesen zusätzlichen Landesmitteln auch ein Ausgleich für die Kommunen geschaffen werden, die monatelang mehr Flüchtlinge aufgenommen haben, als sie nach dem gesetzlichen Zuweisungsschlüssel aufzunehmen verpflichtet waren. Mit der Übererfüllung der Quote vor allem durch kreisangehörige Städte und Gemeinden haben diese letztlich einige Großstädte und das Land bei der Unterbringung der Flüchtlinge deutlich entlastet. Diese Kommunen dürften jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden.
Neben den reinen Unterbringungskosten kämen auf die Kommunen aber auch erhebliche Kosten für die Integration zu. Schneider betonte: "Hier muss der Bund einen stärkeren Finanzierungsbeitrag leisten, und zwar nicht erst im Haushaltsjahr 2017, sondern bereits im laufenden Jahr". Er erinnerte an den Vorschlag des Städte- und Gemeindesbundes zu einer befristeten Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 7,5 Prozentpunkte. Alternativ seien auch eine Anhebung des kommunalen Einkommensteuer-Anteils oder ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft denkbar. "Mit diesen Mehreinnahmen könnten die Kommunen flexibel und bedarfsgerecht Integrationskonzepte umsetzen - ohne umständliche bürokratische Hürden", schlug Schneider vor.
Az.: 41.9.3