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StGB NRW-Mitteilung 607/2019 vom 21.11.2019
Pressemitteilung: Kostenexplosion durch Angehörigen-Entlastungsgesetz
Städte, Kreise und Gemeinden in NRW kritisieren das Vorhaben der Bundesregierung, die geplante Entlastung von Kindern pflegender Eltern auf die Kommunen abzuwälzen. Sie appellieren an den Bundesrat, durchzusetzen, dass die kommunalen Mehrkosten zeitnah evaluiert und ein Kostenausgleich verbindlich geregelt wird. „Wir fordern den Bundesrat auf, dem Gesetzentwurf zum Angehörigen-Entlastungsgesetz in der jetzigen Form nicht zuzustimmen bis eine vollständige Kostenerstattung für die Kommunen geregelt ist“, fordern die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy (Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Dr. Bernd Jürgen Schneider (Städte- und Gemeindebund).
Am 7. November hat der Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen und dem Bundesrat übermittelt. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass die Entlastung von Angehörigen durch die Kommunen finanziert wird. „Pflegebedürftige und ihre Angehörige sollten stärker entlastet werden. Dies unterstützen wir ausdrücklich“, betonen Dedy, Klein und Schneider.
„Wir können aber nicht akzeptieren, dass der Bund die Finanzierung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes auf die Kommunen abwälzt. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird die kommunalen Haushalte bundesweit perspektivisch mit bis zu einer Milliarde Euro jährlich belasten“, warnen Dedy, Klein und Schneider nachdrücklich auch vor den Auswirkungen in NRW. Die kommunalen Sozialhilfeträger in Nordrhein-Westfalen seien angesichts der im Bundesvergleich hohen Heimentgelte besonders betroffen.
„Der Bund muss die Mehrkosten, die den Kommunen durch das Bundesgesetz entstehen, im Bundeshaushalt einplanen und den Kommunen vollständig erstatten“, fordern Dedy, Klein und Schneider eine entsprechende Gesetzesänderung nach Maßgabe des Konnexitätsprinzips: „Wer eine Leistung veranlasst, muss sie auch finanzieren. Dazu haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich bekannt.“
Mit Blick auf die nächste Bundesratssitzung am 29. November fordern die kommunalen Spitzenverbände in NRW die entsprechende Unterstützung der Landesvertreter im Bundesrat: „Der Bundesrat muss seine Zustimmung zum Gesetzentwurf verweigern, solange dieser nicht die Kostenerstattung für die Kommunen regelt. Zumindest muss eine Revisionsklausel in das Gesetz, die gewährleistet, dass die Kosten erhoben und dann vom Bund automatisch ausgeglichen werden“, betonen Dedy, Klein und Schneider. „Sachgerecht wäre es überdies, darüber nachzudenken, ob die Deckelung der Versicherungsleistungen in der Pflegeversicherung in dieser Form noch angemessen ist.“
Az.: 37.0.5