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StGB NRW-Mitteilung 489/2017 vom 17.07.2017
Pressemitteilung: NRW-Schülerprognosen müssen aktualisiert werden
Das Land steht in der Pflicht, die Entwicklung der Schülerzahlen in NRW neu abzuschätzen. Dies sei eine zwingende Folge der kürzlich veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung zur Bevölkerungsentwicklung und Auslastung der Schulen in Deutschland, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf: "Städte und Gemeinden sind bei ihrer Schulentwicklungsplanung auf realistische Zahlen und belastbare Prognosen angewiesen."
Die Bertelsmann-Studie habe deutlich gemacht, dass die Bevölkerung und damit auch die Anzahl der Schüler und Schülerinnen bis 2030 stärker zunähmen als bisher angenommen. "Gerade in NRW müssen wir den Schalter von Schrumpfung auf Wachstum umlegen", machte Schneider deutlich. Eine belastbare Schulentwicklungsplanung - Grundlage für schulorganisatorische Entscheidungen von großer Tragweite - könne nicht auf Statistiken gestützt werden, die nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen entsprechen. Das Land müsse daher umgehend neue regionale Schülerzahlprognosen erstellen.
Die Voraussage steigender Schülerzahlen treffe die Kommunen in einer Zeit, da sie ohnehin im Schulbereich vor großen Herausforderungen stünden, legte Schneider dar. So entstehe allein durch die steigende Kinderzahl, die Zuwanderung aus EU-Staaten und den Zustrom von Flüchtlingen ein erheblicher Ausbaubedarf bei Klassenräumen. Diese Entwicklung werde durch die beabsichtigte Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren verschärft. Darüber hinaus sei noch nicht abzusehen, welche Folgen das Umsteuern der neuen Landesregierung bei der schulischen Inklusion für den Raumbedarf an den allgemeinbildenden Schulen und den Förderschulen haben werde, so Schneider abschließend.
Az.: 42.3-003/004